Hallo, ich bin Eigentümer einer DG-Whg. Bei der 2 von 3 Dachfenster durchmorscht sind. Da es sich um eine Eigentümergesellschaft handelt, habe ich deas bei der letzten ET- Versammlung gemeldet. Da das mit hohen Kosten verbunden ist, kam es zu einer regen Diskussion. Wer muss die nun Dachfenster zahlen ?
In der Teilungserklärung steht folgendes:
Die den Sondernutzungsrechten unterliegenden Teile des gemeinschaftlichen Eigentums sind vom dem bzw. Von den jeweils Berechtigten auf eigene Kosten zu unterhalten
Kann mir jemand helfen meine Frage zu beantworten
Vielen Dank.
Andreas K.
Moin Moin,
Du brauchst eine Rechtsauskunft. Da bin ich nicht der richtige Ansprechpartner.
MfG
Klaus
Hallo,
ehrlich gesagt, verstehe ich das Problem nicht ganz: Das ganze Haus gehört einer Eigentümergesellschaft oder Ihre DG-Wohnung? Denn Sie hatten ja geschrieben, dass Sie der Eigentümer der DG-Wohnung sind…
Da würde ich dann tippen, dass der Eigentümer die Kosten trägt. Oder ist die Wohnung Eigentum einer Gesellschaft (der Sie auch angehören) und Sie nutzen sie nur exklusiv?
Für mich liest es sich ein wenig so, dass Sie als Nutzer die Kosten tragen müssen. Aber eigentlich sind bei Verschleißteilen immer die Hauseigentümer, also hier die ganze Gesellschaft, mit den Kosten zu belangen, was dann eine Teilung zur Folge hätte. Das sind aber Rechtsfragen, damit kenne ich mich so gar nicht aus.
Der Austausch von Dachfenstern muss aber gar nicht extrem teuer sein. Je nachdem, was gewünscht wird. Ich habe mir in Polen bspw. Dachfenster der Firma „Skylight“ gekauft, die liegen in einem super Preis-Leistungs-Verhältnis.
Bei Interesse können Sie ja mal hier nachschauen, da habe ich gekauft:
baubaY.de