ich habe einen Dachflächen-Gestattungsvertrag für die Dachflächenmiete für die Montage einer Solaranlage unterzeichnet. Vertragsbeginn / Mietbeginn soll der 01.07.2010 sein.
Im Vertrag steht drin, daß aufgrund der kurzfristen Planung ein Rücktritt vor Vertragsbeginn ausgeschlossen ist.
Die Solarmodule kaufe ich von einer anderen Firma, die mit dem Dachvermieter nichts zu tun hat.
Nun bin ich mir nicht mehr sicher, ob ich das Projekt angreifen soll oder nicht.Ist doch eine Menge Geld im Spiel beim Kauf der Solarmodule.
Sollte ich kalte Füße bekommen, habe ich dann evtl. die Möglichkeit, den bereits unterzeichneten Dachflächenmietvertrag vor Vertragsbeginn, also vor dem 01.07.2010 zu kündigen?
Ist der Zusatz im Vertrag gesetzlich zugelassen oder
gilt hier auch die gesetzlich vorgeschriebene Rücktrittfrist von 2 Wochen?
Oder gilt diese 2-Wochen-Rücktrittsfrist generell nur bei Kaufgeschäften und nicht bei Mietverträgen?
Es würde mich sehr freuen, wenn ich hier eine Antwort bekommen könnte.
Hallo,
Ich glaube, es kommt hier auf die Art des Mietvertrages an. Hast du ihn privat abgeschlossen, oder hast du ihn im unternehmerischen Sinne abgeschlossen?
Soweit ich weiß, hast du beim Privat-Vertrag eine Rücktrittsfrist von 4 Wochen.
Genaueres kann ich dir leider dazu nicht sagen.
Gruß Papi-Ewert
P.S. Tip für das nächste mal:
Erst genaue Kalkulation aufstellen bevor man Verträge unterzeichnet.
Hallo Dagmar,Ich würde auf jeden Fall Kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen,das ist das Beste.GrußDieter
ich habe einen Dachflächen-Gestattungsvertrag für die
Dachflächenmiete für die Montage einer Solaranlage
unterzeichnet. Vertragsbeginn / Mietbeginn soll der 01.07.2010
sein.
Im Vertrag steht drin, daß aufgrund der kurzfristen Planung
ein Rücktritt vor Vertragsbeginn ausgeschlossen ist.
Die Solarmodule kaufe ich von einer anderen Firma, die mit dem
Dachvermieter nichts zu tun hat.
Nun bin ich mir nicht mehr sicher, ob ich das Projekt
angreifen soll oder nicht.Ist doch eine Menge Geld im Spiel
beim Kauf der Solarmodule.
Sollte ich kalte Füße bekommen, habe ich dann evtl. die
Möglichkeit, den bereits unterzeichneten
Dachflächenmietvertrag vor Vertragsbeginn, also vor dem
01.07.2010 zu kündigen?
Ist der Zusatz im Vertrag gesetzlich zugelassen oder
gilt hier auch die gesetzlich vorgeschriebene Rücktrittfrist
von 2 Wochen?
Oder gilt diese 2-Wochen-Rücktrittsfrist generell nur bei
Kaufgeschäften und nicht bei Mietverträgen?
Es würde mich sehr freuen, wenn ich hier eine Antwort bekommen
könnte.
den mv kannst du bis 6.4. (eingang beim vermieter) zum
30.06. ordentlich kündigen, wenn im vertrag kündigung
vor mietbeginn nicht ausgeschlossen ist.
rücktritt vom mietvertrag ist nicht möglich, nix gesetz
oder rücktrittsrechte wie bei internetbestellung oder
haustürgeschäft, nur möglich bei arglistiger täuschung
usw.
der vermieter hat sich als jurist etwas übernommen,
denn du trittst ja nicht zurück, sondern kündigst-das
sind 2 paar stiefel.
Hallo,
ich habe einen Dachflächen-Gestattungsvertrag für die
Dachflächenmiete für die Montage einer Solaranlage
unterzeichnet. Vertragsbeginn / Mietbeginn soll der
01.07.2010
sein.
Im Vertrag steht drin, daß aufgrund der kurzfristen
Planung
ein Rücktritt vor Vertragsbeginn ausgeschlossen ist.
Die Solarmodule kaufe ich von einer anderen Firma, die
mit dem
Dachvermieter nichts zu tun hat.
Nun bin ich mir nicht mehr sicher, ob ich das Projekt
angreifen soll oder nicht.Ist doch eine Menge Geld im
Spiel
beim Kauf der Solarmodule.
Sollte ich kalte Füße bekommen, habe ich dann evtl.
die
Möglichkeit, den bereits unterzeichneten
Dachflächenmietvertrag vor Vertragsbeginn, also vor
dem
01.07.2010 zu kündigen?
Ist der Zusatz im Vertrag gesetzlich zugelassen oder
gilt hier auch die gesetzlich vorgeschriebene
Rücktrittfrist
von 2 Wochen?
Oder gilt diese 2-Wochen-Rücktrittsfrist generell nur
bei
Kaufgeschäften und nicht bei Mietverträgen?
Es würde mich sehr freuen, wenn ich hier eine Antwort
HI Dagmar…
Pakt sum surmandum das heißt so viel Verträge müssen gehalten werden dass gilt auch für dich. also alle Klausen einhalten und das Ding durchziehen…
Gruß Peter
sorry das ich erst jetzt antworte hab mich auch ein wenig umgehört aber leider kann ich dir da auch nicht weiterhelfen,das Thema ist doch relativ neu und keiner weiss so recht bescheid.
tut mir leid das ich nicht helfen konnte
gruss angelika
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