Dachflächen-Mietvertrag -- Kündigung

Hallo,

ich habe einen Dachflächen-Gestattungsvertrag für die Dachflächenmiete für die Montage einer Solaranlage unterzeichnet. Vertragsbeginn / Mietbeginn soll der 01.07.2010 sein.

Im Vertrag steht drin, daß aufgrund der kurzfristen Planung ein Rücktritt vor Vertragsbeginn ausgeschlossen ist.

Die Solarmodule kaufe ich von einer anderen Firma, die mit dem Dachvermieter nichts zu tun hat.

Nun bin ich mir nicht mehr sicher, ob ich das Projekt angreifen soll oder nicht.Ist doch eine Menge Geld im Spiel beim Kauf der Solarmodule.

Sollte ich kalte Füße bekommen, habe ich dann evtl. die Möglichkeit, den bereits unterzeichneten Dachflächenmietvertrag vor Vertragsbeginn, also vor dem 01.07.2010 zu kündigen?

Ist der Zusatz im Vertrag gesetzlich zugelassen oder
gilt hier auch die gesetzlich vorgeschriebene Rücktrittfrist von 2 Wochen?

Oder gilt diese 2-Wochen-Rücktrittsfrist generell nur bei Kaufgeschäften und nicht bei Mietverträgen?

Es würde mich sehr freuen, wenn ich hier eine Antwort bekommen könnte.

Dankeschön.

Dagmar

Hallo,

sorry, bin die falsche Person. Kann hier nicht weiterhelfen.

Gruß
M123

Hallo,
Ich glaube, es kommt hier auf die Art des Mietvertrages an. Hast du ihn privat abgeschlossen, oder hast du ihn im unternehmerischen Sinne abgeschlossen?

Soweit ich weiß, hast du beim Privat-Vertrag eine Rücktrittsfrist von 4 Wochen.

Genaueres kann ich dir leider dazu nicht sagen.

Gruß Papi-Ewert

P.S. Tip für das nächste mal:

Erst genaue Kalkulation aufstellen bevor man Verträge unterzeichnet.

Hallo, da kann ich leider nicht helfen. Gruß Fred

Leider kann ich hier nicht kompetent Antwort geben.
mfg

Hallo Dagmar,Ich würde auf jeden Fall Kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen,das ist das Beste.GrußDieter

ich habe einen Dachflächen-Gestattungsvertrag für die
Dachflächenmiete für die Montage einer Solaranlage
unterzeichnet. Vertragsbeginn / Mietbeginn soll der 01.07.2010
sein.

Im Vertrag steht drin, daß aufgrund der kurzfristen Planung
ein Rücktritt vor Vertragsbeginn ausgeschlossen ist.

Die Solarmodule kaufe ich von einer anderen Firma, die mit dem
Dachvermieter nichts zu tun hat.

Nun bin ich mir nicht mehr sicher, ob ich das Projekt
angreifen soll oder nicht.Ist doch eine Menge Geld im Spiel
beim Kauf der Solarmodule.

Sollte ich kalte Füße bekommen, habe ich dann evtl. die
Möglichkeit, den bereits unterzeichneten
Dachflächenmietvertrag vor Vertragsbeginn, also vor dem
01.07.2010 zu kündigen?

Ist der Zusatz im Vertrag gesetzlich zugelassen oder
gilt hier auch die gesetzlich vorgeschriebene Rücktrittfrist
von 2 Wochen?

Oder gilt diese 2-Wochen-Rücktrittsfrist generell nur bei
Kaufgeschäften und nicht bei Mietverträgen?

Es würde mich sehr freuen, wenn ich hier eine Antwort bekommen
könnte.

Dankeschön.

Dagmar

Hallo Dagmar
Tut mir wirklich leid,aber in der Sache hab ich keine Ahnung.
Gruß Doserl

Da kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen

liebe Grüsse

Kathrin

Hallo,

ich kann leider nicht viel dazu sagen. Wie wäre es mit der Verbraucherschutzzentrale?

Gruß
Gorbes

den mv kannst du bis 6.4. (eingang beim vermieter) zum

30.06. ordentlich kündigen, wenn im vertrag kündigung
vor mietbeginn nicht ausgeschlossen ist.
rücktritt vom mietvertrag ist nicht möglich, nix gesetz
oder rücktrittsrechte wie bei internetbestellung oder
haustürgeschäft, nur möglich bei arglistiger täuschung
usw.
der vermieter hat sich als jurist etwas übernommen,
denn du trittst ja nicht zurück, sondern kündigst-das
sind 2 paar stiefel.

Hallo,

ich habe einen Dachflächen-Gestattungsvertrag für die
Dachflächenmiete für die Montage einer Solaranlage
unterzeichnet. Vertragsbeginn / Mietbeginn soll der

01.07.2010

sein.

Im Vertrag steht drin, daß aufgrund der kurzfristen

Planung

ein Rücktritt vor Vertragsbeginn ausgeschlossen ist.

Die Solarmodule kaufe ich von einer anderen Firma, die

mit dem

Dachvermieter nichts zu tun hat.

Nun bin ich mir nicht mehr sicher, ob ich das Projekt
angreifen soll oder nicht.Ist doch eine Menge Geld im

Spiel

beim Kauf der Solarmodule.

Sollte ich kalte Füße bekommen, habe ich dann evtl.

die

Möglichkeit, den bereits unterzeichneten
Dachflächenmietvertrag vor Vertragsbeginn, also vor

dem

01.07.2010 zu kündigen?

Ist der Zusatz im Vertrag gesetzlich zugelassen oder
gilt hier auch die gesetzlich vorgeschriebene

Rücktrittfrist

von 2 Wochen?

Oder gilt diese 2-Wochen-Rücktrittsfrist generell nur

bei

Kaufgeschäften und nicht bei Mietverträgen?

Es würde mich sehr freuen, wenn ich hier eine Antwort

bekommen

könnte.

Dankeschön.

Dagmar

Sorry da weiß ich auch nicht bescheid ich kann dir leider da nicht helfen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

HI Dagmar…
Pakt sum surmandum das heißt so viel Verträge müssen gehalten werden dass gilt auch für dich. also alle Klausen einhalten und das Ding durchziehen…
Gruß Peter

Hallo Dagmar

sorry das ich erst jetzt antworte hab mich auch ein wenig umgehört aber leider kann ich dir da auch nicht weiterhelfen,das Thema ist doch relativ neu und keiner weiss so recht bescheid.
tut mir leid das ich nicht helfen konnte
gruss angelika

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sorry, leider zu spät gesehen.: