Liebe/-r Experte/-in,
wenn in der TE nichts geregelt ist, wer trägt die Kosten des Austauschs der Dachflächenfenster?
Danke
Liebe/-r Experte/-in,
wenn in der TE nichts geregelt ist, wer trägt die Kosten des Austauschs der Dachflächenfenster?
Danke
dann ist das Gemeinschaftseigentum
Hallo SmillaW
das ist gesetzlich eindeutig geregelt. Dachflächenfenster sind Gemeinschaftseigentum, selbst wenn die TE etwas anderes aussagen würde, wäre dieser Passus in der TE nichtig. Der BGH Bundesgerichtshof hat dies endgültig entschieden.
Endlich ist mal etwas völlig klar gestellt.
MfG
Hartmut Eger, Dipl. Verwaltungswirt
Freier Sachverständiger in der Wohnungswirtschaft