Dachgaube wurde auf den Seiten ungleich ausgeführt

Hallo,
ich habe einem Dachdeckermeisterbetrieb den Auftrag erteilt die Verkleidung an meinen 2 Dachgauben zu erneuern. Wir haben ein Satteldach mit fränkischen Schleppdachgauben (glaube so heißt das). Eine Gaube paßt, da ist von vornherein Platz gewesen und durch die Wärmedämmung war keine weitere Änderung an den Ziegeln nötig. Bei der anderen Gaube jedoch wurde die Gaube durch die angebrachte Wärmedämmung sozusagen breiter. Jetzt haben die Dachdecker jedoch nicht, so wie ich mir das vorgestellt hatte die Dachziegeln ergänzt so daß die Endziegeln an den Seiten über die Verblechung ragen, sondern haben eine Seite so gemacht daß die Verblechung raussteht.
Im Angebot stand: Dachziegel ergänzen.
Habe bereits reklamiert und die Aussage erhalten das wären extra Kosten und im Angebot so nicht enthalten gewesen deswegen hat man das einfach so gemacht ohne weiter zu fragen.
Muß ich diese, meines Erachtens, fehlerhafte Ausführung akzeptieren?
Wir haben heute nochmal einen persönlichen Termin vor Ort um die Sache zu besprechen.
Könnte auch Bildmaterial zusenden.

Ihr Dachdecker muss die Sanierung/Reparatur Ihrer Dachgaube in jedem Fall nach den aktuellen Fachregeln des Dachdeckerhandwerks und der gültigen Energieeinsparverordnung ausführen ganz gleich was im ursprünglichen Angebot oder Ausschreibung stand. Sie können gerne einen Auszug aus dem Gaubenangebot, und Dachgaubenbilder von der Gaubeneinfassung zu dem Ziegel, senden, unsere Mail ist [email protected]

Mit freundlichen Grüßen

Lukas Schmellenkamp
Zimmerer und Dachdeckermeister
0175-6443788

Hallo Herr Schmellenkamp,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das ist ja das Problem, daß der Dachdecker sagt die Ausführung wäre so ordnungsgemäß ausgeführt.
Ich habe Ihnen soeben Bilder der Gaube und das Angebot zugesendet.
Viele Grüße,
G.Bogner

Habe die Gaubenbilder und das Dachgaubensanierungsangebot bekommen. Die Dachdecker des von Ihnen beauftragten Bedachungsunternehmens haben wohl nicht sehr hohe Ansprüche an Ihre Arbeit. In Pos. 1,1 des Gaubenangebotes steht, Dachziegel ergänzen´´ Sie als Bauherr müssten in diesem Fall davon ausgehen das damit das beiarbeiten der Dachziegel auf dem Gaubendach als auch an den Gaubenseitenteilen (Gaubenwangen) gemeint ist. Außerdem muss jedem Fachhandwerker (Dachdecker(Zimmerer) klar sein das wenn die Gaubenwangen mit einer weiteren Wärmedämmung von außen aufgedoppelt (verbreitert) werden das der Dachüberstand des Gaubendaches dementsprechend angepasst werden muss, es sei denn es ist genug Dachüberstand vorh. In Ihrem Fall bedeutet das es müsste eine weitere Reihe Dachziegel eingebaut werden. Da dann aber auf der rechten Seite mehr Dachüberstand ist als auf der linken müssen alle Dachziegel vom Gaubendach runter und sollten vermittelt werden. Wenn sie sich nun vor Gericht streiten sollten (welches ich nicht empfehlen kann) und es auf einen Vergleich raus läuft dann müssten Sie nur diese Arbeiten zahlen. Alle anderen Kosten wie z.B. die Pos. 1.4 (Baustellensicherung) Ihres Dachgaubenangebotes, das verlängern der Dachrinne an der Gaube, etc… müssen sie nicht tragen da dies nicht angefallen wäre hätte die Dachdeckerei sie während oder vor den Arbeiten rechtzeitig informiert. Ich schätze den Aufwand (Gaubendacheindeckung) anpassen während der eigentlichen Dachbauarbeit auf ca. 2 Stunden mit zwei Dachdeckern also 4 Stunden macht für Sie ca. 200- 250€

Mit freundlichen Grüßen

Schmellenkamp – Die Dachbaumeister

Ich bedanke mich schon mal ganz herzlich für die schnelle und kompetente Antwort!
Viele Grüße,
G. Bogner