Dachgaubenkonstruktion ist morsch

Hallo!
Wir haben im Oktober 2012 eine Haus (DHH, 1987) gekauft und bezogen. Nach den starken Regenfällen im November/Dezember 2012 entstand im Schlafzimmer auf eine Fläche von ca. 2 x 2 m eine feuchte Stelle. (Tapete löste sich). Der Dachdecker konnte die undichte Stelle nur provisorisch schließen. Eine Dachbegehung war durch die Witterungsbedingungen für den Dachdecker bis Ende März nicht möglich.
Nun erfolgte eine gründliche Untersuchung des Dachs durch den Dachdecker, die ergab, dass die Dachgaubenkonstruktion komplet morsch ist.
Mit den Unterlagen (Schadensbeschreibung, Fotos, Reparaturkosten), die der Dachdecker uns erstellt hat, haben wir uns an den Voreigentümer gewandt und über eine gemeinsame Lösung zu sprechen. Einen Treffen wurde jedoch abgelehnt.
Unsere Frage: Wie sind die Aussichten, um den Voreigentümer zur Beteiligung an den Reparaturkosten zu bewegen? Hat der Voreigentümer gar eine Möglichkeit, den Schaden über seine alte Hausratversicherung abzuwickeln?
Danke im Voraus.
Gruß Paul

Tut mir leid, aber eine konkrete Auskunft kann ich hier nicht geben. Und mit meiner subjektiven Meinung ist Dir wohl kaum gedient.
Allerdings meine ich, dass der Vorbesitzer bei der Hausbegehung vor dem Kauf darauf hätte hinweisen müssen, dass das Dach morsch ist (wenn er es denn gewußt hat!).
Eventuell auch einen Anwalt befragen.

Hallo PaulMG80, für einen Wohngebäude-Versicherungsschaden (nicht Hausrat!) ist es unerläßlich, dass Sturm, Hagel die Ursache ist und Tag genau das Ereignis gemeldet wurde, bei Sturm muss auch mind. Windstärke 8 nachgewiesen sein. Das scheint mir alles nicht gegeben zu sein. Für die Hauskaufreklamtion ist der Kaufvertrag maßgeblich,und welcher Passus für Altschäden (bekannte und verdeckte)vereinbart wurde, wenn (!) da werden Sie vermutlich einen Anwalt benötigen. mfG versifa

Hallo Paul,
das ist schwierig. Die HAusratversicherung oder eine andere Versicherung wie z.B. die Wohngebäude (jetzt deine) werden für den Schaden nicht aufkommen.
Ob ein Anspruch auf Regulierung besteht, ist wascheinlich über ein Gericht zu prüfen, weil ein verstäckter Mangel besteht. Nachzuweisen ist dann, ober der Verkäufer von dem Mangel wuste und diesen arglistig verschwiegen hat. Ein Wasserschaden, feuchte Tapete kann man austauschen oder neustreichen. Frag mal erst beim Dachdecker nach, ob das sein kann evtl. ein Gutachter bestellen und prüfen, ob die Rechtschutzversicherung eine Deckungsübernahme erteilt wegen Vertragsrecht und Täuschung.
MfG

Hallo Paul !

Das ist keine Frage für die Versicherung sondern für einen RA der sich im Bereich Kauf / Verkauf von Immobilien auskennt.
Versicherungen, auch die des Vorbesitzers, decken niemals einen solchen Schaden ab, der offenbar durch allmähliches Eindringen von Regenwasser erklären lässt.Hausrat (kommt natürlich nie beim Gebäude selbst sondern nur bei Hausrat auf) und auch die Gebäudeversicherung deckt regelmäßig Feuer, Leitungswasser und Sturm ab. Sollte etwas davon zutreffen bzw. ursächlich sein, solltet Ihr Euch an diese Gesellschaft halten.
Heute kann man auch Elementarschäden mitversichern. Das führt aber hier zu weit und sollte von / mit Eurem Gebäudeversicherer geklärt werden.

Gruß aus Iserlohn von

Dieter Gütting

Hallo Paul,

diese. Frage ist sehr speziell da werde ich mal versuchen eine Antwort zu finden melde mich dann nochmal. Eine andere Möglichkeit wäre auch direkt bei einem Versicherer anzurufen und diese. Frage dort zu stellen. Cl.Lauer
Hallo!
Wir haben im Oktober 2012 eine Haus (DHH, 1987) gekauft und
bezogen. Nach den starken Regenfällen im November/Dezember
2012 entstand im Schlafzimmer auf eine Fläche von ca. 2 x 2 m
eine feuchte Stelle. (Tapete löste sich). Der Dachdecker
konnte die undichte Stelle nur provisorisch schließen. Eine
Dachbegehung war durch die Witterungsbedingungen für den
Dachdecker bis Ende März nicht möglich.
Nun erfolgte eine gründliche Untersuchung des Dachs durch den
Dachdecker, die ergab, dass die Dachgaubenkonstruktion komplet
morsch ist.
Mit den Unterlagen (Schadensbeschreibung, Fotos,
Reparaturkosten), die der Dachdecker uns erstellt hat, haben
wir uns an den Voreigentümer gewandt und über eine gemeinsame
Lösung zu sprechen. Einen Treffen wurde jedoch abgelehnt.
Unsere Frage: Wie sind die Aussichten, um den Voreigentümer
zur Beteiligung an den Reparaturkosten zu bewegen? Hat der
Voreigentümer gar eine Möglichkeit, den Schaden über seine
alte Hausratversicherung abzuwickeln?
Danke im Voraus.
Gruß Paul

Hallo PaulMG80,

als erstes wäre zu prüfen, ob der Vorbesitzer eine Sturmversicherung hatte.
Dann muss nachgewiesen werden, dass ein Sturm (Windstärke 8, reicht auch in Böen)
die Ziegel verschoben hatte und dadurch Rege- und Schmelzwasser eintreten konnte.
Um den Schaden zu manifestieren, wäre es hilfreich, ein Dachdeckerprotokoll der
Letzen Begehung zu haben, um den Nachweis zu erbringen, dass das Dach intakt war.

Das Auftreten des Schadens könnte auch eine rechtliche Konsequenz nach sich ziehen,
wenn der Vorbesitzer durch Inaugenscheinnahme des Daches davon hätte ausgehen müssen,
dass der/ein Sturm Dachziegel verschoben hat. Nur wenn dies nicht von außen zu erkennen war
und sich auch sonst keine Schäden gezeigt haben, kann man davon ausgehen, dass er
nichts (arglistig) verschwiegen hat.

Wenn sich der Vorbesitzer nicht kooperativ zeigt, haben Sie aber noch die Möglichkeit,
über die Ihnen (hoffentlich) bekannt gewordene Gebäudeversicherung (Achtung, nicht Hausrat,
denn die schützt das bewegliche Hab und Gut IM Haus, nicht DAS Haus) den Schaden zu melden.

Zu beachten gilt: Sollte sich im Verlauf der Reparatur herausstellen, dass der Schaden bereits
alt ist (morsches Holz weist darauf hin), so kann die Versicherung von der Zahlung Abstand nehmen,
da der Schadenzeitpunkt nicht mehr zu ermitteln ist und Einwirkungsschäden (langsames Nachtropfen)
oft ausgeschlossen sind.

Das Hinzuziehen eines Bausachverständigen wäre ggf. anzuraten, auch im Hinblick auf die
Statik und die durchzuführende Reparatur.

Ich hoffe, Ihnen einen kleinen Ausblick gegeben zu haben.

MfG
Blue-white

Weder Hausrat, noch Wohngebäudeversicherung. Reines eindringendes Regenwasser ist nicht versicherbar.

Den Rest kann ich nicht beurteilen, dafür bin ich kein „Experte“.

Werte/r Anfragende/r,

zunächst zur Versicherungsfrage:
Es handelt sich offensichtlich um einen sogenannten „Allmählichkeitsschaden“. Der „kann“ in der Gebäude-VS abgesichert werden, nicht in der Hausrat-VS, muss aber nicht. Wenn der Vorbesitzer rigeros ein Gesräch ablehnt, wird er das Risiko auch wohl nicht abgesichert haben. Allerdings schließt das wohl Kenntis vom Schaden EIN!!! Warum solllte der Verkäufer ansonsten ein Gespräch ablehnen?
Zum Schaden:
Bei einer derartigen Schädenshöhe dürfte das Problem sicher nicht das erste mal aufgetreten sein. Heißt: der Vorbesitzer „KANNTE“ den Schaden.
Hierzu sollte im Kaufvertrag allerdings unter „SChäden“ was zu finden sein.
Üblich ist ansich die Formulierung:
„Dem Verkäufer sind Schäden nicht bekannt“ „Versteckte“ Schäden hat der Käufer auf eigenes Risiko zu tragen. … So oder zumindest ähnlich dürfte es im Kaufvertrag stehen.
Heißt: Wenn der Käufer vom Schaden „gewusst“ hat, liegt eine"arglistige Täuschung" vor und der Verkäufer müsste die Schadensregulierung bezahlen.
Mein DRINGENDER RAT!!!
Auf zum Notar und den Sachverhalt schildern, bitte Unterlagen vom Dachdecker mitnehmen.

Bei weiteren Fragen zum Thema einfach nochmal melden.
Gruß
Walter Hölker

Hallo, dazu kann ich leider nichts sagen.
MfG
Gerald Schlosser

Guten Abend,

Thema Versicherung:
Eine Hausratversicherung leistet nur für Schäden an „Hausrat“ nicht für Schäden an Gebäudebestandteilen.
Wenn überhaupt wäre eine Wohngebüdeversicherung in Anspruch zu nehmen.
In einer Gebäudeversicherung gelten nur Schäden aus den im Versicherungsvertrag benannte Gefahren versichert. Dies sind (die relevanten) in der Standarddeckung: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel
Gemeldete Schäden zu einer Wohngebäudeversicherung werden insofern immer nach den o.g. Prüfmuster (auslösenden Schadenereignisse) bearbeitet.

Da hier weder bekannt ist welche Versicherungsdeckung bei Ihnen oder dem Vorbesitzer besteht kann ich dazu keine verbindliche Aussage treffen.

Aus Ihren Schilderungen geht jedoch hevor das die bestehnde Bausubstanz bereits durch Feuchtigkeit geschädigt wurde. Im Umkehrschluss lässt sich daraus ableiten, dass ein versichertes Ereignis bereits länger zurück liegt, sodass mit viel Glück ein versicherte Gefahr (z.B. Sturm an einem bestimmten Datum) herangezogen werden kann.
Dies könnte im Versicherungszeitraum des Vorbesitzers liegen, sofern eine Gebäudeversicherung bestanden hat.

Sie sollten jedoch noch prüfen ob ein solches Ereignis in Ihren Versicherungszeitraum fallen könnte und den Schaden Ihrer Wohngebäudeversicherung melden. Allerdings kann ich Ihnen dafür keine hohen erfolgsausichten bestätigen, wenn Sie weder ein Schadenereignis noch ein Schadendatum sicherstellen können.

Thema Vertragsrecht:
Ich würde an Ihrer Stelle auch einer anderen Fragestellung auf den Grund gehen:
Hat der Verkäufer diesen Schaden arglistig verschwiegen (Stichwort: versteckter Mangel, siehe: http://www.n-tv.de/ratgeber/Vorbesitzer-muss-trotzde…)

Ich rate Ihnen in dieser Sache dringend, ein sogenanntes „selbständiges Beweisverfahren“ durchführen zu lassen. Dadurch wird von einem Gericht der derzeitige Zustand des Hauses gutachterlich festgestellt. Das Ergebnis kann in einem späteren Verfahren problemlos und mit hohem Beweiswert verwendet werden.
Dazu sollten sich umgehend an einen Anwalt wenden, am besten an einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, dieser ist mit dem selbständigen Beweisverfahren auch vertraut. Möglichst an einen aus der Region, damit er sich das Haus selbst ansehen kann.

Hallo,

ich würde hier lieber eine Beratung durch einen Rechtsanwalt vorschlagen.

Meines Wissens kann vom Vorbesitzer nur eine Beteiligung verlangt werden, wenn er von diesem Schaden gewusst hat und dies beim Verkauf nicht angegeben hat. Im Normalfall schwer nachzuweisen.
Möglicherweise wissen ja angrenzende Nachbarn etwas?

LG Emi

Hallo PaulIMG80

prinzipiell hat der Käufer einer Immobilie das Recht, Schäden beim Vorbesitzer geltend zu machen, wenn nachgewiesen werden kann, dass diese Schäden dem Vorbesitzer bekannt waren, er diese Schäden aber beim Verkauf des Hauses verschwiegen hat.
Da hier ein größerer Schaden vorliegt, der allmählich, also über einen längeren Zeitraum, entstanden ist, kann man den Nachweis der Kenntnis dieses Schaden beim Vorbesitzer sehr leicht nachweisen. Der Schaden wurde beim Verkauf des Hauses bewusst verheimlicht und dafür hat der Vorbesitzer zu haften.
Man kann den Vorbesitzer auffordern den Schaden zu beheben oder eine Fachfirma beauftragen die diesen Schaden behebt und vom Vorbesitzer die Begleichung der Rechnung fordern, Weiterhin kann man wegen arglistiger Täuschung vom Kaufvertrag zurücktreten. In allen Fällen ist es besser einen Anwalt einzuschalten, da ja der Vorbesitzer schon signalisiert hat, dass eine Zusammenarbeit nicht gewünscht wird.
Mit dem Eintritt einer Versicherung des Vorbesitzers wird es schwierig, da hier nur die Gebäudeversicherung in Frage kommen würde, dazu aber ein konkretes Schadenereignis vorliegen müsste. Eine Reparaturunterlassung oder Verschleiß am Gebäude sind in so einem Vertrag nicht versichert. Darüber hinaus hat der Kunde einer Versicherung eine Schadenminderungsflicht, die bei einem tatsächlichen Schadenfall auch nicht eingehalten wurde. Hier sehe ich wenig Chancen auf eine Leistung aus der Versicherung.
Gruß Lars

Hallo PaulMG80

die Hausrat sicher nicht. Der Rest ist Rechtsberatung ueber einen Anwalt.