Ich plane, eine Dachgeschossfläche eines Mehrfamilienhauses in Berlin zu kaufen und ausbauen zu lassen. Eine Baugenehmigung liegt vor, der Grundriss der neuen Wohnung ist toll, alles schick.
Momentan hat das Dach noch extreme Schrägen, so dass in diesem rohen Zustand erhebliche Teile der Grundfläche aus der Wohnraumberechnung fallen, da sie unter der 1m bzw. 2m-Linie liegen. Für die neue Wohnung soll daher laut genehmigter Planung das Dach neu konstruiert werden, so dass viele Schrägen wegfallen und sich die Wohnfläche deutlich erhöht.
Jetzt meine Frage:
Der Eigentümer hat mir jetzt einen Quadratmeterpreis genannt. Allerdings will er die Wohnfläche der fertigen (also größeren) Wohnung zu Grunde legen. Ist das normal? Ich kaufe ja den Rohling im Ist-Zustand und sorge durch den von mir bezahlten Dachumbau erst dafür, dass die endgültige Wohnfläche erreicht wird. Der Eigentümer rechnet auch eine Aufdachterrasse mit ein, die ja ebenfalls noch nicht da ist und erst von mir gebaut wird.
Also: berechnet sich der Kaufpreis eines Dachrohlings nach der Größe im Ist-Zustand oder nach der geplanten und genehmigten Größe der Wohnung, die dort entstehen soll?
Vielen Dank für die Hilfe.
Tim