Dachgeschoss illegal ausgebaut?!

zusammen,
wir überlegen uns ein 7 Parteien Haus zu holen,sind kleine Wohnungen.
Hatte am Wochenende einen Gutachter da der mich darauf aufmerksam machte dass die Dachgeschosswohnung evtl ohne Baugenehmigung ausgebaut/vermietet wurde.
In den Unterlagen zb Grundrissplan existiert das Dachgeschoss als Wohnung, ist es dem Architekten egal bei dem Ausmessen ob es illegal gebaut wurde oder nicht?! Es gibt zb kein Fluchtweg etc. Sind verwirrt ob die Immobilie immernoch interessant ist. Der Verkaufer hat selber das Gebäude erst seit 2 1/2 Jahren.
Was denkt ihr?!

Wenn es nicht selber kommt, muss man es in der Tat holen.

Ich denke, dass es mutig ist, die Entscheidung über den Kauf eines 7-Parteien über ein Forum zu treffen.

Wenn Dir die Lösung dieses Problemes nicht aus eigener Kraft gelingt würde ich Dir schon deshalb von dem Kauf des Objektes abraten.

Sebastian,
verwirrt dreinblickend

Es feht doch darum unter anderem erfahrungen auszutauschen. Hier soll auch nicjt fur micj entschieden werden,lediglich ob es eine Grundflächenberechnung vom Architekten gibt wo evtl die wohnung ohne erlaubnis gebaut wurde. Alle anderen antworten sind eher unnötig.

Hm…

Und ich hätte beinahe gedacht, es ginge um Gedanken.

Aber: wenn Du Erfahrungen haben willst: bitte.

Meiner Erfahrung nach scheitern Leute mit Deiner Sorgfalt an so einem Projekt. Lass es bleiben.

Sebastian

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Frage einfach beim Bauamt der Stadt oder des Landkreises nach, ob dem Ausbau und der Nutzung des in diesem Objekt als eigenständige Wohnung etwas entgegensteht.
Und wenn das möglich ist, unter welchen Auflagen/ Bedingungen das möglich wäre.
Dabei muss man nicht zwangsläufig kundtun, dass dies schon so gehandhabt wird. Man muss dem gegenwärtigen Eigentümer ja kein Ei legen…
Aber es eröffent dir eine Perspektive, was ggf. an Umbaumassnahmen zu erwarten ist, falls es genehmigungsfähig ist.
Kann aber auch ein Preisdruckmittel seni…

Hall Neuer,

dass Du das mit der Baugenehmigung vor dem Kauf prüfen solltest.

Hat es die beim Ausbau nicht gegeben, ist es zwar auch möglich die nachträglich auf Deine Kosten zu beantragen, sofern der Ausbau genehmigungsfähig ist.
Sollte der Ausbau aber nicht genehmigungsfähig sein, kann es sein, dass ihr eines Tages die Wohnung auf eigene Kosten Zurückbauen müsstet.

Dein
Ebenezer

einfach den Eigentümer darum bitten, die Baugenehmigung vorzulegen → so schwer?

Tach.

Womöglich hing das damals in einem Ramschladen als Sonderangebot aus und wurde vom Verkäufer günstig geschossen. Jetzt weiß er womöglich schon um evtl. Ertüchtigungsmaßnahmen und will deshalb verkaufen.
Genehmigungen helfen dir nicht wirklich weiter. Du benötigst die Abnahmen. Also ab zum Bauamt.

Gruß.

B

So nun ist es offiziell, die DG wohnung ist illegal ausgebaut wurden. Muss jetzz für uns entscheiden ob die Immobilie noch interessant ist und was ich mit dem Mieter im DG mache.

keinen 2. Fluchtweg meinst Du sicherlich.
denn einen Zugang zum (sicherlich einzigen) Treppenhaus müsste es schon haben, denn der Mieter im DG wird ja seine Wohnung auch erreichen wollen.
Und der 2. Fluchtweg wäre z.B. ein Fenster zur Straßenseite, auch ein schräges Dachflächenfenster von bestimmter Größe und Brüstungshöhe kann die Vorschrift erfüllen.

Keine Genehmigung kann sein, wichtig wäre aber ob man sie nachträglich ohne viel Aufwand (Umbaumaßnahmen !) bekommen könnte.

MfG
duck313