Hallo Bauexperten,
wir haben ein älteres Haus gekauft - es hat ein als Speicher benutztes Dach und wir möchten es ausbauen als zweites Kinderzimmer. Dazu ist die Frage - da wir dadurch ein zuzätzlichen Wohnraum schaffen würden,ist die Ausbau meldepflichtig? Aber WO und WIE meldet man solche Bauvorhaben und wie wird die Satik überprüft: ob das Dach die Dämmung usw. alles aushält? Was riskieren wir, wenn wir ohne Vormeldung, also SELBST ausbauen?
vor Baubeginn muss immer die bauliche Maßnahme mit den materiellen Baurecht geprüft werden.
Dabei geht es um Errichtung, ÄNDERUNG und Abbruch.
Demnach (ÄNDERUNG) müsst Ihr das Vorhaben beim Bauordnungsamt schriftlich beantragen.
Kann aber auch Genehmigungsfrei sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. liegt im Bereich eines Bebauungsplanes oder Vorhaben und Erschließungsplanes oder liegt zulässiger Vorbescheid vor; Wohngebäude bis max. 3 Vollgeschosse). Diese Voraussetzungen können aber von Bundesland zu Bundesland stark variieren, so dass Du auf jeden Fall bei der Baugenehmigungsbehörde (o.g.) nachfragen musst.
Das Ergebnis der Genehmigungsfreistellung wäre z.B. (Bundesland?), dass nur Bauvorlagen, Standsicherheitsnachweis und die Einhaltung der öffentlichen- rechtlichen Vorschriften erklärt werden (Architekt), abgegeben wird. Wäre die Folge in einem bestimmten Bundesland.
Die Konsequenzen des einfachern Ausbaus, ohne Genehmigung, hängen auch vom Bundesland ab. Kann bis zur Baueinstellung und Beseitigung führen.
Also am Besten wie der Vorredner meinte, zum Architekten gehen. Die wissen dann schon Bescheid.
Gruss Steve
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