Dachgeschoßausbau,nicht verheiratet,wie absichern?

Hallo,

meine Freundin und ich wollen nächstes Jahr das Dachgeschoß ausbauen. Wir sind nicht verheiratet. Die Finanzierung über KFW steht. Alleine kann ich die monatliche Rate nicht stemmen, deshalb wird meine Freundin einen kleinen Teil dazugeben. Wie kann ich meine Freundin absichern, dass falls es auseinander geht, sie ihr Geld wieder bekommt. Natürlich möchten wir das ganze aus Kostengründen ohne Notar machen.

Vielen Dank für die Hilfe.

Hallo,
ich bin nicht gerade der Experte für Finanzierungsfragen. Ich denke, alles, was nicht notariell abgesichert ist, ist im Streitfall auch nicht sicher.
Ihr könntet für jede Rate (den Anteil) einen Schuldschein schreiben. Mit einem Rückzahlungstermin. Aber wieviel das im Ernstfall hilft - siehe oben.

Grüße…

Hallo, in Österreich gibt es bei den Gerichten einen kostenlosen Rechtsbeistand diesen würde ich kontaktieren.
MfG

Hallo,

Ich würde mitnichten den Notar sparen, zumal es an sich nicht teuer ist, alternativ (eventl. Online) einen Anwalt fragen.
Man kann natürlich auch privat schriftlich einen Vertrag aufsetzen, läuft aber im Ernstfall Gefahr dabei Fehler zu machen mit dem Effekt hinterher nichts zu haben (Sittenwidrig, Verfahrensfehler, etc)! Alleine die Tatsache das Ihr drüber nachdenkt ist ein Indiz dafür es richtig zu machen, sonst bräuchte man es nicht zu machen…

Gruß,
Harald

Hallo,

Dazu kann ich nur raten, dass sich deine Freundin falls Sie Bares gibt mit einem Darlensvertrag absichern kann, das heißt Sie lässt eine Grundbucheintragung mit Sciherungsübereignung machen.
Das heißt falls ihr euch trennt und die Freundin nicht ausgezahlt wird, sie im Grundbuch immer einen Anteil hat, Sicherungsübereignung Sie kann sofort einen Titel bekommen.
Jedoch bin ich kein Rechtsberater,bei so einem seid ihr besser aufgehoben.

Hallo,

also wenn die Freundin geht soll Sie Ihr Geld zurück bekommen - wie soll das denn gehen wenn Du allein die Raten für den Dachausbau nicht stemmen kannst?
Dann wird es aber doppelt eng.
Ein Notar ist in solchen Angelegenheiten sicherlich der richtige Ansprechpartner er ist günstiger als Ihr denkt, einfach mal fragen.
Um einen konkreten Rat geben zu können ist der Sachverhalt zu dürftig vorgetragen.
Aber ansonsten zusammen eine Erklärung aufsetzen wie das Geld durch die Freundin fließen soll,unter welchen Voraussetzungen und wie sind die geleisteten Zahlungen zur Rückzahlung fällig. Für jeden ein von beiden unterschriebens Exemplar mit Datum versehen verwahren.Belege über geleistete Ratenzahlungen sammeln.

Hallo, leider kann ich Ihnen bei dieser Frage nicht weiterhelfen. Das könnten am ehesten die Leute vom Bereich Recht. MfG E. Bölter