Hallo,
LG Leipzig, Urteil vom 24. anuar 2002, AZ: 12 S 6262/01
Jetzt sage ich einfach Urteil vom Landgericht Münster vom 26.11.2009, 8 S 131/09. Das hat nämlich entschieden, dass diese Modernisierungskosten nach Fläche auf alle Mieter umgelegt werden dürfen. Und da ging es sogar nur um die Dämmung der obersten Geschoßdecke. Nun haben wir zwei Landgerichtsurteile und sind so schlau wie vorher.
Es wäre doch in höchstem Maße ungerecht, wenn ein Mieter der oberen Etage z.b. 30% Heizkosten einspart, der Mieter der Parterrewohnung vielleicht z.B. nur 2%, aber dennoch im gleichen Maße die Kosten für die Dachisolierung tragen soll!?
Na sollte dann nicht auch der Mieter der Erdgeschoßwohnung überhaupt weniger Miete bezahlen, weil er ja ohnehin wenig von dem Dach hat?
Also 100% Gerechtigkeit wird man bei Umlagen kaum erreichen. Der Maßstab ist da so ein Gummigebilde namens Unbilligkeit.
Nicht unwichtig wäre vielleicht auch, ob da jemand direkt unter dem Wach wohnt, also Dachschrägen in dessen Wohnung sind.
Und bei der Feststellung 30 oder 2% wird es auch nicht auf den individuellen Verbrauch ankommen, sondern das, was man objektiv anhand irgendwelcher Modelle errechnet.
Und dann ist eben die Frage, wieviel auf jede Wohnung umgelegt würde und ob das in einem Missverhältnis zur möglichen Einsparung steht.
Grüße