Dachisolierung im Mietshaus

Hallo,

gibt es einen Berechnungsschlüssel, nach dem die Modernisierungskosten bei einer Dachisolation auf die einzelnen Wohnungen aufgeteilt werden? So wird der Mieter einer Parterrewohnung wohl am Wenigsten von der Heizkosteneinsparung profitieren. Oder werden die Kosten generell nach m² Wohnfläche aufgeteilt?

Danke!
Gruß jeme

Hallo!

Modernisierungskosten dürfen auf alle Mieten aufgeschlagen werden.
11 % der anrechenbaren(i.d.R. nicht alle Kosten!) dürfen auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Und zwar für immer,nicht nur bis die Modernisierung rechnerisch „abbezahlt“ wäre(das wäre schon nach 9 Jahren).

Es wird nicht zwischen der Lage oder Größe der Wohnungen unterschieden.

Und wieso sollte eine EG-Wohnung nicht davon profitieren ?

Schließlich sinkt der Gesamtverbrauch und an dem ist auch der EG-Bewohner mindestens zu 30 % nach Fläche beteiligt,Rest nach Eigenverbrauch.

MfG
duck313

Hallo!

Modernisierungskosten dürfen auf alle Mieten aufgeschlagen
werden.
11 % der anrechenbaren(i.d.R. nicht alle Kosten!) dürfen auf
die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Und zwar für immer,nicht
nur bis die Modernisierung rechnerisch „abbezahlt“ wäre(das
wäre schon nach 9 Jahren).

Es wird nicht zwischen der Lage oder Größe der Wohnungen
unterschieden.

**Und wieso sollte eine EG-Wohnung nicht davon profitieren ?

Schließlich sinkt der Gesamtverbrauch und an dem ist auch der
EG-Bewohner mindestens zu 30 % nach Fläche beteiligt,Rest nach
Eigenverbrauch.**

MfG
duck313

Der Mieter hat eine Etagenheizung und ist somit nicht an den restlichen Heizkosten beteiligt.

Gruß jetme

Hallo,

Und wieso sollte eine EG-Wohnung nicht davon profitieren ?

Der Mieter hat eine Etagenheizung und ist somit nicht an den restlichen Heizkosten beteiligt.

Trotzdem egal. Zum Haus gehören nunmal Dach und Wände. Und wenn das Haus modernisiert wird, sind eben alle Wohnungen dieses Hauses davon betroffen. Etwas anderes wäre es eben, wenn einzelne Wohnungen modernisiert würden.
Auch die EG-Bewohner haben etwas davon, wenn ein Haus ständig komplett vermietet ist und je mehr Wohnungen da sind, auf die diverse Kosten verteilt werden können. Da wird man nie eine 100% Verteilungsgerechtigkeit haben. Die ist nur bei Bewohnern von Einfamilienhäusern gegeben. Die dürfen alle anfallenden Kosten, also auch die fürs Dach, alleine tragen.

Grüße

Und wie sieht es z.B. damit aus:

LG Leipzig, Urteil vom 24. anuar 2002, AZ: 12 S 6262/01

Es wäre doch in höchstem Maße ungerecht, wenn ein Mieter der oberen Etage z.b. 30% Heizkosten einspart, der Mieter der Parterrewohnung vielleicht z.B. nur 2%, aber dennoch im gleichen Maße die Kosten für die Dachisolierung tragen soll!? Das wage ich zu bezweifeln!

Gruß jetme

Bei Modernisierungsmaßnahmen, die eine Einsparung von Heizenergie (hier Heizwärme) bewirkt haben, ist eine Mieterhöhung nur bis zum Doppelten der Heizkostenersparnis möglich. Dabei ist jeweils auf die einzelne Wohnung abzustellen
Da steht es doch. was ist da jetzt noch unklar

… Dabei ist jeweils auf die einzelne Wohnung
abzustellen
Da steht es doch. was ist da jetzt noch unklar

Z.B. die Ansicht des Users ElBuffo …

und: wer will wie ermitteln oder festlegen, was jeweils für die einzelne Wohnung veranschlagt werden kann??

Gruß jetme

Hallo,

LG Leipzig, Urteil vom 24. anuar 2002, AZ: 12 S 6262/01

Jetzt sage ich einfach Urteil vom Landgericht Münster vom 26.11.2009, 8 S 131/09. Das hat nämlich entschieden, dass diese Modernisierungskosten nach Fläche auf alle Mieter umgelegt werden dürfen. Und da ging es sogar nur um die Dämmung der obersten Geschoßdecke. Nun haben wir zwei Landgerichtsurteile und sind so schlau wie vorher.

Es wäre doch in höchstem Maße ungerecht, wenn ein Mieter der oberen Etage z.b. 30% Heizkosten einspart, der Mieter der Parterrewohnung vielleicht z.B. nur 2%, aber dennoch im gleichen Maße die Kosten für die Dachisolierung tragen soll!?

Na sollte dann nicht auch der Mieter der Erdgeschoßwohnung überhaupt weniger Miete bezahlen, weil er ja ohnehin wenig von dem Dach hat?
Also 100% Gerechtigkeit wird man bei Umlagen kaum erreichen. Der Maßstab ist da so ein Gummigebilde namens Unbilligkeit.
Nicht unwichtig wäre vielleicht auch, ob da jemand direkt unter dem Wach wohnt, also Dachschrägen in dessen Wohnung sind.
Und bei der Feststellung 30 oder 2% wird es auch nicht auf den individuellen Verbrauch ankommen, sondern das, was man objektiv anhand irgendwelcher Modelle errechnet.
Und dann ist eben die Frage, wieviel auf jede Wohnung umgelegt würde und ob das in einem Missverhältnis zur möglichen Einsparung steht.

Grüße

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Mist, erst rummeckern und dann selber den Link vergessen. Also hier der Link zum angeführten Urteil: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/muenster/lg_muenst…