Dachlawine - Autoschaden

Hallo,

wenn ein Auto vor einem öffentlichen Gebäude (Arbeitgeber) parkt und dort von einer Dachschneelawine beschädigt wird, muss dann der Eigentümer des Gebäudes haften?

Gruß
sebulon

Hallo,

wenn ein Auto vor einem öffentlichen Gebäude (Arbeitgeber) parkt und dort von einer Dachschneelawine beschädigt wird, muss dann der Eigentümer des Gebäudes haften?

Na das ist ja der Klassiker gleich nach der Frage, wer haftet, wenn es glatt ist. Kommt garantiert jedes Jahr einmal.
Die Antwort ist die auch immer die Gleiche: Kommt drauf an. Nämlich darauf, wo das passiert. Man unterscheidet da beispielsweise schneereiche und schneearme Gegenden, es gibt unterschiedliche Dachschrägen und wahrscheinlich sagen da auch die Landesbauordnungen unterschiedlichen zu sowas wie Schneefanggittern usw. Und dann kann man langsam prüfen, ob die Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde. Ansosnten geht man auch etwas davon aus, dass ein Fahrzeuglenker aufpasst, wo er parkt.

Grüße