Dachlawine beschädigt Auto

Liebe/-r Experte/-in,
ich benötige bitte Eure Hilfe:

Am 18.01.2010 wurden vor dem Wohnhaus unseres Eigentümers 3 Fahrzeuge in der Nacht von herabfallenden Dachlawinen stark beschädigt. Die Gebäudeversicherung Allianz wurde in die Pflicht genommen die Schäden zu begleichen. Bei der schriftlichen Ablehnung dieser Versicherung wurde die Leistung verweigert, Zitat: Das Anbringen einer Schneefangvorrichtung ist nicht vorgeschrieben. Es waren hier auch keine sonstigen Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Der Hausbesitzer hat seine Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt…

Diese These/Darstellung ist nicht korrekt, wir haben uns mit dem Bauamt Leipzig in Verbindung gesetzt, die geben ganz klar vor, wenn Menschen und Fremdgüter Schaden nehmen könnten (um das Gebäude 5 Etagen hoch verläuft ein Fussgängerweg, und die Fahrzeuge parken quer zum Gebäude), ist ein Schneefanggitter Pflicht. Hinzu kommt, dass ab einer Dachneigung von 45 Grad, dieses Haus hat mindestens eine Dachneigung von 70 Grad, sowieso nachgerüstet werden muss.

Hinzu kommt, der Eigentümer hat weder Gehwege geräumt, Abgrenzungen, und Hinweise aufgestellt, um zu warnen. Er hat in jeglicher Art und Weise seine Verkehrssicherheitspflichten verletzt, etliche Zeugen können dies belegen/aussagen.

Die Eigentümer sind in München ansässig, hätten z.B. durch Fremdfirmen wie Feuerwehr etc. dafür Sorge tragen müssen, Eis/Schnee und Eiszapfen entfernen zu lassen, oder Warnschilder aufzustellen, es ist gar nichts geschehen.

Für Eure geschätzte Hilfe und Mühe, vielen vielen Dank im Voraus.

Beste Grüße

Ira Göddertz

Hallo Ira,
leg Widerspruch zu der Entscheidung ein. In diesem Widerspruch musst Du die entsprechenden Vorschriften von Leipzig mit dokumentieren. Am besten wäre hier ein Schreiben der Bauverwaltung aus dem alles hervorgeht.
Versicherungen lehnen leider in erster Instanz viele artähnliche Fälle ab und hoffen vermutlich darauf, das der Geschädigte sich mit diesen Antworten zufrieden geben. Im Zweifelsfall nimm Dir einen Anwalt und lass Dich beraten. So eine Beratung kostet nicht viel und bringt Dir Sicherheit.

Hallo Wudo,

vielen Dank für Dein Feedback, das macht wieder Hoffnung.
Es kann doch eigentlich nicht angehen, dass sich die Gebäudeversicherung vom Eigentümer (Allianz) aus der
Verantwortung zieht, ich sollte es doch meiner Kfz.-Versicherung melden. Prima, der eine hat zwar Vollkasko, aber der andere nur Haftpflicht, da hätte ich halt Pech gehabt lt. Aussage Allianz. Wieso soll ich meine Kfz.-Versicherung damit belasten, vor allen Dingen steigen dadurch meine Prozente.
Falls noch jemand einen Super-Tipp in petto hat, wäre ich sehr dankbar.
Ira

Hallo Ira, mit solchen Dingen kenne ich mich nicht aus, frage lieber jemand anderen !

Leider kann ich hier nicht weiter helfen.
Ich bin Tief-und Straßenbauer

FG
A. Zieger

Hallo Ira,

ich habe momentan das gleiche Problem. Außerdem habe ich den gleichen
Ablehnungs Text der Allianz bekommen. Habe jetzt Widerspruch bei der Geschäftsführung eingegeben mit der Drohung Rechtsanwalt. Diesen werde ich jetzt dann einschalten. Bin gespannt was rauskommt.

Halte mich bitte auf dem laufenden was bei dir rauskommt.

Ich werde die Kosten definitiv nicht selber tragen.

Gruß Ben

Hey Ben,

das ist schön zu lesen, da könnten wir doch gemeinsam etwas unternehmen, mein Geschädigter Nachbar, der in der gleichen Nacht an diesem Haus parkte, hat sich schon mit uns, insgesamt 3 Geschädigte in Verbindung gesetzt. Die Allianz glänzt im Moment mit dauerhaftem Schweigen. Habe denen 5 Seiten geschrieben und 3 Seiten Foto´s zukommen lassen, wo eindeutig steht, dass der Eigentümer alle Pflichten verletzt hat. Dachneigung 70&, ab 45 Grad ist ein Schneefanggitter Pflicht, keine Warnschilder, keinen Auftrag an spezielle Firmen gegeben Eis und Schnee entfernen zu lassen. Das geht so nicht, wir lassen uns das auch nicht gefallen, die denken wohl, da kommt ein Pups-Autofahrer, den lassen wir mal links liegen, wir sind ja die Tollsten und Größten.
Alles Gute wir bleiben mal in Verbindung. Wenn Du nähere Daten, Fakten benötigst, schreibe mir doch einfach per Mail an [email protected]. Dann können wir evtl. eine Sammelklage einreichen, dann wird die Vorleistung an Finanzen wenigstens nicht so teuer.
Euch allen Danke für Eure Anteilnahme, Tipps.
Beste Grüße an Euch
Ira

Ja das können wir machen, wie gesagt ich plane schon mit Rechtsanwalt. Aber wenn Ihr eine Sammelklage einreichen wollt bin ich dabei. Ich versuche auch noch weiter Opfer zu finden. Hatte schon Rücksprache mit einer Kanzlei. Die bestätigte mir das ich die Kosten nicht selber tragen muss. Ein befreundeter Richter gab mir ebenfalls ein positives Feedback.

Evtl. sollte man die Fälle auch der Bundesaufsicht für Versicherungen und der Bafin melden