Dachlawine: Einspruch/Klage sinnvoll?

Dachlawine: Einspruch/Klage sinnvoll?

Hallo,

angenommen, eine Dachlawine beschädigt ein in einer Parkbucht geparktes Auto. Die Windschutzscheibe zahlt die Teilkasko, die Beulen auf dem Dach nicht. Der Hauseigentümer ist eine große Immobiliengesellschaft, der mehrere Wohnblöcke in dieser und den angrenzenden Straßen gehören. Die Haftpflicht der Gesellschaft lehnt die Erstattung ab.

Macht es in so einem Fall Sinn, Einspruch zu erheben bzw. gegen die Immobiliengesellschaft zu klagen?

Die Rechtsprechung in den letzten Jahren sagt ja „wer bei Schnee sein Auto in der Nähe eines Daches parkt, ist selber schuld“. Parkplatznot im Viertel, die kaum eine Wahl lässt, wird vor Gericht eher nicht verwendbar sein.

Könnten das mögliche „Angriffspunkte“ sein?

An den benachbarten Wohnblöcken seien stellenweise Absperrungen und Warnschilder angebracht gewesen, andere Bereiche wären ausgespart. Genau das habe den Fahrzeugbesitzer beim Abstellen des Wagens den Schluss ziehen lassen, dass diese nicht markierte oder abgestellte Stelle ungefährdet sei. Die Dächer seien von Block zu Block und von Haus zu Haus unterschiedlich (mit/ohne Mansarde, Gauben, Türmchen). Der Fahrzeughalter ginge davon aus, dass eine Immobiliengesellschaft (anders als z.B. ein privater Hausbesitzer) als sachverständig genug ist, um zu entscheiden, wo Absperrung/Warnung nötig ist und wo nicht.

Es seien keine Schneefanggitter an den Gebäuden, obwohl diese direkt am Gehsteig und daran grenzenden Parkbuchten liegen. Die Dachneigung sei nicht bekannt. Allerdings gebe es an der Abgangsstelle ein Mansardendach, ca. 75 Grad Neigung, also fast senkrecht. Wie kann man herausfinden, ob ein Schneefanggitter erforderlich gewesen wäre, ob hier also ein Versäumnis vorliegt? Und wie bekommt man heraus, ob das Schneefanggitter evtl. wegen Denkmalschutz nicht erlaubt wäre? (Und was gilt dann eigentlich: Gefährdung wegen Dachneigung bekannt, Schneefanggitter wegen Denkmalschutz verboten - erwächst daraus eine Warnpflicht für den Hauseigentümer?).

Grüße, jott_beh

Hallo Jott_beh,

folgenden Bericht habe ich gefunden:

http://www.merkur-online.de/nachrichten/wirtschaft/d…

danach ist der Hausbesitzer dann haftbar, wenn er seinen Pflichten (die regional unterschiedlich sein können) nicht nachgekommen ist.

Also lässt sich die Frage mit den Angaben nicht beantworten.

Gruß

Joschi

Hallo,

die Rechtsprechung ist da sehr uneinheitlich, und insbesondere regional sehr verschieden. In Gegenden in denen es schon immer so war, dass es massive Schneefälle gegeben hat, wird man die Pflicht zur Ergreifung von Sicherheitsmaßnahmen der Immobilieneigentümer höher bewerten, als in Gegenden, die hiervon normalerweise verschont werden.

Hier in Hannover ist jedenfalls gerade ein Kollege mit einer solchen Klage erstinstanzlich baden gegangen. Ich bin aber mal gespannt, wie die Sache mit dem gestrigen Todesfall einer älteren Dame ebenfalls in Hannover ausgehen wird, die von einer Dachlawine erschlagen wurde, ebenso wie die nach diesem Winter sicher erheblich zahlreicheren Klagen in ähnlichen Fällen. Würde mich nicht wundern, dass man nach dann zwei hier für die Region untypisch schneereichen Wintern die Sache vielleicht strenger sehen wird.

Gruß vom Wiz, der jedenfalls vorhat im Rahmen der anstehenden Dachsanierung Schneefanggitter einzubauen.