Wenn man ein Haus in 57581 hat (nördl. WW), muß man dann Schneefanggitter am Miethaus anbringen?
Wenn man ein Haus in 57581 hat (nördl. WW), muß man dann
Schneefanggitter am Miethaus anbringen?
Man muss nirgends Schneefanggitter am Haus anbringen. Man kann das Dach auch nach jedem Schneefall räumen. Oder eine Abtauanlage installieren. Wenn aber ein Schneebrett einem Dritten auf den Kopf fällt, ist man als Hausbesitzer mit oder ohne Schutzmaßnahmen dran. Die Wahrscheinlichkeit, dass es so weit kommt, ist halt bloß mit Schutzmaßnahmen wesentlich geringer als ohne.
Hallo,
man muss nicht, es macht aber einiges einfacher. Die Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers wird aber durch diese Gitter nicht beseitigt. Sprich: Sollte es trotz der Gitter zu einem Schadensfall kommen, so ist der Hausbesitzer nicht automatisch „aus dem Schneider“.
Gruss
Iru
Betrifft dies nur Personenschaden ?
Oder auch Sachschaden (Auto) ?
Hallo,
bei einer Pflichtverletzung muss für den Schaden (egal ob Personen- oder Sachschaden) gehaftet werden. Bei Personenschaden käme aber noch ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung/Tötung hinzu.
Gruss
Iru
Hallo,
Wenn man ein Haus in 57581 hat (nördl. WW), muß man dann Schneefanggitter am Miethaus anbringen?
Das muss nicht unbedingt etwas damit zu tun haben, ob es ein Mietshaus ist. Der Eigentümer hat unter Umständen die Pflicht ein solches anzubringen. Der Blick auf die Dächer der Umgebung gibt zwar keine rechtlich einwandfreie Aussage, könnte aber die richtige Richtung andeuten. Denn wenn es vorgeschrieben ist, liegt es nahe, dass dies auch von der entsprechenden Behörde kontrolliert und durchgesetzt würde.
Als Eigentümer macht man mit solch einem Gitter im Zweifel sicher nichts falsch. Zumindest nimmt man Leuten ein bißchen den Wind aus dem Segel, die grundsätzlich versuchen andere für die Folgen von Naturereignissen verantwortlich zu machen.
Hinsichtlich der Verantwortlichkeit des Eigentümers in zivil- und strafrechtlicher Sicht kommt es neben der Örtlichkeit auch darauf an, wann das Ereignis eintrat und wieviel Zeit der Eigentümer hatte, diese Gefahr zu beseitigen. Notfalls reicht zunächst ein Schild, das vor der Gefahr warnt. Parkende Autos haben im Zweifel Pech. Es gibt Urteile, die darauf verweisen, dass jeder der sein Auto im Winter vor einem Haus parkt, sich sinngemäß eine Waffel darüber machen muss, ob dem Auto Gefahr vor abgehenden Dachlawinen drohen könnten. Abgehende Dachlawinen werden da eher in die Kategorie höhere Gewalt eingeordnet.
Also einfach mal vor Ort bei der zuständigen Stelle hinsichtlich der Vorschriften erkundigen. Das kann lokal sehr verschieden sein und dürfte auch von der Wahrscheinlichkeit größerer Schneemengen und Verwehungen abhängen.
Aber auch wenn ich nicht dazu verpflichtet wäre und ich rechtlich auch nicht belangt werden könnte, wäre es mir ein bißchen wohler, wenn ich nicht darüber grübeln müßte, ob ein eventuell Geschädigter vielleicht mit einem solchen Gitter besser weggekommen wäre.
Grüße
Danke für die Anworten. Die Aussage der Stadt war, dass kein Schneefang nötig ist, die umliegenden Häuser haben teils Schneefang. Bei besagtem Haus ist der Eingang ohne Gefährdung zu erreichen, nur ums Haus kann man nicht rumgehen und der Stellplatz ist gefährdet. Im Mietvertrag wurde aber ohnehin kein Stellplatz vermietet. Der Mieter droht mit Mietkürzung, wenn kein Schneefang installiert werden sollte.
Beste Grüße,
Ninette
Der Mieter droht mit Mietkürzung,
wenn kein Schneefang installiert werden sollte.
Der Mieter hat die Wohnung ohne Schneefang gemietet, dementsprechend ist auch keiner geschuldet (wenn er keine Pflicht ist).
Wenn es um die Haftungsfragen geht im Schadensfall…der VM kann zwar den Winterdienst dem Mieter auferlegen, bleibt aber idR in der Haftung, wenn der Mieter seinen Pflichten nachgekommen ist.
Der VM müsste die ordnungsgemäße Durchführung des Dienstes regelmäßig kontrollieren.
http://www.finanztip.de/recht/a/streupflicht.htm
Gruß
M.
Hallo,
Der Mieter droht mit Mietkürzung,
wenn kein Schneefang installiert werden sollte.
Drohen kann man viel, durchsetzen ist aber immer so eine Sache - und daran hakt es in dem geschilderten Fall. Welche zulässige Mietminderungsmöglichkeit ergäbe sich denn für den Mieter, wenn kein Schneefanggitter installiert wird? Wie werden denn seine Wohnmöglichkeiten beeinträchtigt?
Gruss
Iru
Hallo,
Wenn es um die Haftungsfragen geht im Schadensfall…der VM kann zwar den Winterdienst dem Mieter auferlegen, bleibt aber idR in der Haftung, wenn der Mieter seinen Pflichten nachgekommen ist.
Und inwiefern betrifft das die Haftung für abgehende Dachlawinen? Wie sollte die wirksam übertragen werden können? Soll der Mieter nachts auf dem Dach stehen und schnell den Schnee wegkehren?
Der VM müsste die ordnungsgemäße Durchführung des Dienstes regelmäßig kontrollieren.
http://www.finanztip.de/recht/a/streupflicht.htm
Da geht es um das Schneeräumen und ggf. Abstumpfen und Unfälle, die dadurch passieren, dass dies nicht ordnungsgemäß geschehen ist, aber ganz sicher nicht um abgehende Dachlawinen.
Grüße
Hallo,
Und inwiefern betrifft das die Haftung für abgehende
Dachlawinen? Wie sollte die wirksam übertragen werden können?
Gar nicht. Ich habe da auch in eine bestimmte Richtung gedacht.
Soll der Mieter nachts auf dem Dach stehen und schnell den
Schnee wegkehren?
Nein, ich ging tatsächlich davon aus, dass der Mieter sich hauptsächlich darüber mokiert, evtl zusätzlich eine bereits abgegangene Dachlawine vom Gehweg beseitigen zu müssen und/oder dass sein Auto davon getroffen werden könnte.
Da geht es um das Schneeräumen und ggf. Abstumpfen und
Unfälle, die dadurch passieren, dass dies nicht ordnungsgemäß
geschehen ist, aber ganz sicher nicht um abgehende
Dachlawinen.
Wie gesagt, mein Szenario war das, dass dem Mieter die Schneeräumpflicht übertragen wurde und er dann nicht den zusätzlichen Schnee vom Dach entfernen möchte, wenn der herunterkommt.
Vor allem aber scheint Angst um sein Auto zu haben, das er auf einem nicht mitvermieteten Stellplatz abstellt.
Wie dem auch sei, ich sehe hier keine Begründung eine Mietminderung anzusetzen.
Gruß
M.