kürzlich ist (mir) auf dem Weg zur Uni eine abgesperrte Fläche aufgefallen mit der Aufschrift „Achtung Dachlawinen - Betreten auf eigene Gefahr“.
Nun ist durch die Absperrung ja beinahe der komplette Eingangsbereich (ich schätze mal 3/4 der Fläche) „nicht begehbar“ bzw. auf eigene Gefahr.
Ist das überhaupt rechtens? Ich bin der Meinung den Schnee müsste ja der VM oder Hausmeister sofort entfernen oder ist ein solches Hinweisschild ausreichend?
Die Frage ist rein interessehalber gestellt und hat mit mir soweit nichts zu tun
Nun ja, die Lawine zu entfernen ist auch mit einer Gefahr verbunden, bei Eis und Glätte auf einer Leiter herum zu turnen ist ein unverhältnismäßig großes Risiko für den Hausmeister. Eine Absperrung ist in diesem Fall wohl die sicherste Gesamtsituation gewesen.
Ich persönlich würde nie mit einem Besen auf einem gefrorenen Dach herum turnen.
dem gleichen Problem begegnet man öfters. Teils werden im öffentlichen Bereich die Bürgersteige von Privatleuten soweit gesperrt („Achtung Dachlawine“), dass der Fussgänger der Gehweg verlassen auf die Straße ausweichen muss. Ob es rechtens bzw. zulässig ist, kann ich mir nicht vorstellen. Letztlich besteht eine Gefahr und die kann man nicht dadurch beseitigen, dass man andere Gefahren schafft. Einfacher wäre es, die ursprüngliche Gefahrenquelle zu beseitigen, auch wenn dies für den Hauseigentümer einen gewissen Aufwand bedeutet/mit Kosten behaftet ist.
da gibt es unterschiedliche Regelungen. In normalerweise schneearmen Gebieten kann ein Warnschild ausreichen, in schneereichen Gebieten müssen weitergehende Schutzmaßnahmen getroffen werden.
eine akute Gefahr ist es sicher. Es handelt sich z.B. um ca. 1 m lange Eiszapfen. Die Kosten für die Feuerwehr wären nichts im Vergleich zu einer schweren Kopfverletzung mit bleibenden Schäden.