hallo an alle, vielleicht kann jemand helfen…
Mister X kappt auf seinem grundstück, ein paar riesige kiefern. eine davon, fällt leider auf sein
haus und das dach wird schwer beschädigt. die kosten, 3800.- € muss er selber tragen, weil seine versicherung nicht zahlt (eigenverschulden). nun fragt er sich, ob der diese rechnung für die dachreparatur in seiner steuererklärung geltend machen kann.
Hallo!
Natürlich kann er das. Seit wann interessiert das Finanzamt Verschulden und ob eine Reparatur am Haus nötig war oder nicht.
Was hätte denn das Fällen und Entsorgen bei einer Fachfirma mittels Hubsteiger gekostet ?
Mehr als 3.800 € wohl nicht.
MfG
duck313
(eigenverschulden). nun fragt er sich, ob der diese rechnung für die dachreparatur in seiner steuererklärung geltend machen kann.
Wenn er das Haus selbst bewohnt, kann er die Lohnkosten als Haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Wenn das Haus vermietet ist, kann er den gesamten Betrag als Kosten gegen die Mieteinnahmen rechnen.
tja, wer den schaden hat…das sagt er sich jetzt wohl auch
Hallo Duck,
Hallo!
Natürlich kann er das. Seit wann interessiert das Finanzamt
Verschulden und ob eine Reparatur am Haus nötig war oder
nicht.
Wie kannst Du dies begründen, dass die Kosten an der Steuer abgesetzt werden können.
Ich kenne es auch so, wie von Nordlicht beschrieben.
Gruß Merger