Dachrinne undicht

Hallo,

Person A. wohnt in einem Mietshaus (Erdgeschoßwohnung). Beim umräumen stellte sie fest, dass die Wand feucht ist. Die Tapete ist leicht bräunlich und löst sich ab (1qm). In einer Ecke zur Außenseite ist ein kleiner schwarzer Fleck (6 cm Durchmesser. Der Vermieter schaute sich dass an und meinte, sie solle richtig lüften und er wolle sich die Sache von der Außenseite an. Festgestellt wurde nun das die Feuchtigkeit wohl von einer undichten Dachrinne kommt. Welche Versicherung könnte hier in Anspruch genommen werden. Beide haben eine Haftpflichtversicherung. Der Vermieter hat eine Hausversicherung mit Haftpflicht.

Ich danke für die Auflärung und wünsche einen schönen Sonntag.

Gruß Amelie

wohl von einer undichten Dachrinne kommt. Welche Versicherung
könnte hier in Anspruch genommen werden. Beide haben eine

Gar keine, sowohl die Hausratversicherung des Mieters, als auch die Wohngebäudeversicherung des Vermieters versichern Leitungswasserschäden. Das Regenwasser der Dachrinne ist nicht versichert.

Haftpflichtversicherung. Der Vermieter hat eine Hausversicherung mit Haftpflicht.

Um die Haftpflichtversicherung des Vermieters in Anspruch zu nehmen, müßte man dem Vermieter ein Verschulden an diesem Schaden nachweisen können. Ob dies möglich ist, kann man aus der Ferne nicht beurteilen.