Angenommen eine Haus-Dachhälfte (inkl. Dachvorsprünge) hat, in der horizontalen 5,38 x 14,25m, also 76 qm Dachfläche. An dieser Dachhälfte angebracht ist eine 28er Rinne (vielleicht sagt man auch 280er?) - Es gibt nur ein 100er Ablauffallrohr für diese Dachhälfte ca. 1m von rechts.
Es gibt Dachrinnenfirmen, die sagen, nach DIN 18460 berechnet, wären bis zu 100qm bei einem 100er Fallrohr 28er Rinnen vollkommen ausreichend. Erst wenn diese Dachflächenhälfte über 100qm wäre, wäre dann eine 33er Rinne nötig.
Bei anderen Herstellern usw. heißt es jedoch sinngemäß ganz unmissverständlich:
>Dachentwässerungssysteme müssen auf ausreichende Dimensionierung hin, hydraulisch berechnet werden. Geltende DIN Normen und Regelwerke sind unbedingt zu beachten: DIN EN 12 056-3 / DIN 1986 -100 Tl.100 / Zusätzliche Bestimmungen zu DIN EN 752 und DIN EN 12 056 usw.
Gegenüber der bislang gültigen pauschalen Rinnenberechnung müssen vorgehängte wie auch innenliegende Dachentwässerungssysteme, seit Juli 2001 anhand einer hydraulischen Berechnung auf ihre ausreichende Dimensionierung hin berechnet werden.
Vorgehängte Dachentwässerungssysteme werden aus wirtschaftl. Gründen und zur Sicherstellung der Selbstreinigungsfähigkeit für ein mittleres Regenereignis bemessen. Nach DIN 1986-100 beläuft sich dieses auf die örtliche Fünfminutenregenspende, die einmal in 2 Jahren erwartet werden muss.
Die Berechungsregenspenden sind bei den örtlichen Behörden oder ersatzweise beim Deutschen Wetterdienst zu erfragen. In die hydraul. Berechnung fließen weiterhin die im Grundriss projizierte Niederschlagsfläche, und der Abflussbeiwert von Dachflächen ein usw. usw.