Dachrinnenreinigung - wer zahlt

Liebe Wissende -

hier mal eine hypothetische Frage:

Angenommen nahe der Grenze zwischen 2 Häusern steht ein großer Nadelbaum.
Laut Nachbarn verstopfen die Nadeln des Baumes seine Dachrinne. Der Nachbar veranlasst die Reinigung der Dachrinne und schickt dem Baumbesitzer die Rechnung.

Muss der Baumbesitzer die Reinigung bezahlen?

Muss der Baumbesitzer auch bezahlen wenn er vorher nicht in Kenntnis gesetzt wurde und die Firma nicht selber beauftragt hat?

Viele Grüße und schon mal danke

Susanne

@MOD - noch mal umformuliert gepostet…erstes Entwurf war etwas wirr (:smile:)

Hallo sue,

Muss der Baumbesitzer die Reinigung bezahlen?

Nein. Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch.

mit besten Grüßen
Steffen B.

Hallo!
ich bin kein jurist, aber wer bestellt (oder beauftragt) muss bezahlen!
(ob der nachbar dann das auf zivilrechtlichem wege (also die kostenerstattung) einklagen kann, vermag ich nicht zu beurteielen).

dies ist nur meine meinung, daher keiner gewähr oder garantie oder wie das auch immer genannt werden könnte!

viele grüße,
i.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Muss der Baumbesitzer die Reinigung bezahlen?

http://www4.justiz.bayern.de/olgn/presse/info/ziv/pr…

Gruß,
Christian

oder doch der Nachbar?
Hallo,

nunja, ganz aussichtslos ist die Sache nicht. Immerhin hat
der BGH im Jahr 2003 einem geplagten Nachbarn einen
Entschädigungsanspruch gewährt.

BGH in NJW 2004, S. 1037f. vom 14.11.2003 Az. V ZR 102/03.

Hier hatte ein Nachbar einen Baum so dicht am
Nachbargrundstück, dass dieser im Grenzabstand nach
Nachbargesetz des Landes stand (im Fall Niedersachen). Nach
dem Landesrecht war der Baum also rechtswidrig, aber ein
Beseitigungsanspruch besteht dennoch nicht. Hiernach hatte
der BGH dann Anspruch auf Entschädigung gem. § 906 Abs. 2 S.
2 BGB analog gewährt. Dieser ging aber nicht auf vollen
Schadenersatz (Erstattung Kosten Dachrinnenreinigung), da
natürlich der andere Nachbar auch was vom Baum hatte (wohnen
im Grünen).

Insoweit sollte man prüfen, ob der Baum im Grenzabstand nach
Landesrecht steht. Dann könnte man durchaus einen Anspruch
gegen den Nachbarn haben.

Mfg vom

showbee

vielen Dank
an alle die geantwortet haben…
Mit dem Recht ist es irgendwie wie mit Radio Eriwan…„Im Prinzip ja,“ (:smile:)

viele Grüße
Sue