erstens müssten die kosten auf alle hausbewohner umgelegt werden.
da es sich hier anscheinend um eine einmalige reinigung handelt, kann man hier von einer instandsetzung ausgehen, dessen kosten nicht auf den mieter abgewälzt werden können.
Und was könnte Mieter tun, wenn Vermieter
behauptet der Wasserschaden wäre angeblich
durch seine nicht durchgeführte Reinigung
gekommen, welche vertraglich jedoch nicht
geregelt ist ?
Mieter A kann keinen Passus im Mietvertrag
finden, der ihn zur Dachrinnenreinigung ver-
pflichten würde.
Der Vermieter hat angekündigt, die Reinigungs-
kosten von der Kaution des Mieter A abzuziehen.
Wie kann sich Mieter A verhalten ?
Den VM auffordern darzulegen, wieso Mieter A seiner Meinung nach zur Reinigung der Dachrinne verpflichtet sei.
Im übrigen die Forderung schlicht zurückweisen.
Mieter A kann keinen Passus im Mietvertrag
finden, der ihn zur Dachrinnenreinigung ver-
pflichten würde.
Der Vermieter hat angekündigt, die Reinigungs-
kosten von der Kaution des Mieter A abzuziehen.
Wie kann sich Mieter A verhalten ?
Den VM auffordern darzulegen, wieso Mieter A seiner Meinung
nach zur Reinigung der Dachrinne verpflichtet sei.
In den meisten Formularverträgen ist eine Dachrinnenreinigung als sonstige Betriebskosten mit aufgeführt. Weil sie eben nicht jedes Jahr anfallen, ist dieser Posten nicht ständig in der Abrechnung aufgeführt.
Im übrigen die Forderung schlicht zurückweisen.
Dieser pauschale Satz ist für alles gut, ob M damit weiterkommt, insbesondere bei einem Vertrag nach obiger Ausprägung.
Das Vertragsverhältnis würde deutlich weniger leiden, wenn ersteinmal der MV geprüft wird, bevor vorschnell unüberlegt gehandelt wird.