Kann uns jemand bei der Abrechnung der Dachs-Heizkostenabrechnung für Mieter helfen?
Hallo,
was ist denn das Problem?
Der Mieter zahlt ja nur die Wärme, die er verbraucht hat.
Alle andren Kosten und Einnahmen gehen doch den Mieter nichts an.
MfG
Uli
Hallo,
was ist denn das Problem?
Der Mieter zahlt ja nur die Wärme, die er verbraucht hat.
Und wie würdest du die berechnen? Einfach die Gaskosten auf die Mieter umlegen und …
und Einnahmen gehen doch den Mieter nichts an.
… die Einnahmen aus dem Strom selbst kassieren?
Ich habe auch keine Idee, wie man das sinnvoll macht, außer es vorher vertraglich zu vereinbaren, aber das oben skizzierte würde den Mieter ja geradezu einladen vor Gericht zu ziehen. Ich erwarte aber sowieso, daß ein derartiger Fall vor Gericht landet und irgendwann beim höchsten möglichen Gericht landet. Eine Bereicherung des Vermieters an den Nebenkosten ist nicht vorgesehen.
Cu Rene
Nein, so nicht.
Es gibt doch Wärmemengenzähler, die den Verbrauch an Wärme erfassen.
Es gibt auch Richtwerte, was die Wärme Kostet.
Der Mieter hat also so und so viel Wärme verbraucht und die muss er bezahlen.
Wenn mit der Erzeugung der Wärme Geld verdient wird, hat das dem Mieter egal zu sein, schließlich hat er auch die Anschaffung, Wartung und Folgekosten der Anlage nicht zu tragen.
MfG
Uli
Guten Tag,
Nein, so nicht.
Es gibt doch Wärmemengenzähler, die den Verbrauch an Wärme
erfassen.
Es gibt auch Richtwerte, was die Wärme Kostet.
Der Mieter hat also so und so viel Wärme verbraucht und die
muss er bezahlen.
Wenn mit der Erzeugung der Wärme Geld verdient wird, hat das
dem Mieter egal zu sein, schließlich hat er auch die
Anschaffung, Wartung und Folgekosten der Anlage nicht zu
tragen.
Hallo,
nein nein, so ist das nicht. Der Mieter muss im Vorfeld schon informiert werden, was auf ihn zukommt. Es kann nicht sein, dass er für eine „Spielerei“ des Vermieters mit höheren Kosten belastet werden kann. Außerdem bezahlt der Mieter sehrwohl einen Teil der Servicekosten über die Betriebskosten und trägt somit auch einen großen Teil der Gewinne/Verluste.
kritiker
Hallo,
nein nein, so ist das nicht. Der Mieter muss im Vorfeld schon
informiert werden, was auf ihn zukommt. Es kann nicht sein,
dass er für eine „Spielerei“ des Vermieters mit höheren Kosten
belastet werden kann. Außerdem bezahlt der Mieter sehrwohl
einen Teil der Servicekosten über die Betriebskosten und trägt
somit auch einen großen Teil der Gewinne/Verluste.
kritiker
Hallo,
ich habe doch extra geschrieben, dass der Wärmeverbrauch nach den Richtwerten abgerechnet werden soll, oder nicht?
In den Richtwerten ist auch Festgelegt, wie hoch der Betriebskostenanteil ist.
Ich würde die Abrechnung sowieso über eine externe Firma, wie Brunata oder so machen lassen. Die sind neutral und es gibt keinen Streit.
Übrigens liegt das Risiko eines Maschinenschadens auch beim Vermieter.
Und den Mieter möchte ich sehen, der nach ein paar Jahren 10 000 € für einen neuen Motor zahlt.
MfG
Uli