Liebe/-r Experte/-in,
für die vorgesehene / notwendige Sanierung eines Steildachs eines MFH einer WEG wegen Undichtigkeit finde ich nicht heraus, ob die Vorgaben der EnEV 10/2009 eingehalten werden m ü s s e n oder nur angeraten sind. Das Gebäude ist Bj. 1971 und seinerzeit nach dem Mindeststandart gebaut worden, wie seinerzeit in den Boomjahren eben üblich.
Ich muss mich als Verwalter demnächst einer a.o. WEV stellen, die veranschlagten Kosten belaufen sich auf rd. 65 TsdEURO, also rebellieren die 4 Vermieter gegen die 3 Eigenbewohner wegen der durschschnittlichen Umlage von 9,5 TsdEURO. Ich habe schon übwerall im Net gesucht, die Tecxte der EnEV geben nichts schlüssiges vor, weil meistens von MFH e i e s Eigent. gesprochen wird, nicht von der Situation in einer WEG.
Gruss und Dank, Verweis auf Fundstelle(n) genügt. Probst
Hallo zuerst mal Fragen ob überhaupt eine Gesamtsanierung notwendig ist:
- wo steht das Gebäude PLZ ?
- ist das Dachgeschoss ausgebaut und bewohnt ?
2.1 ist der oberste Bodenraum in Stehhöhe begehbar ? - was ist mit Undichtigkeit exact gemeint ?
3.1 einzelne Ziegel defekt
3.2 Schornsteineinfassungen defekt
3.x also was genau - Was ist Inhalt des Angebotes 65.000 €
Bei den Antworten bitte eine priv Email-Adresse senden - sende dann das Bundesgesetzblatt rüber.
Gruss Wolfgang
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Hallo zuerst mal Fragen ob überhaupt eine Gesamtsanierung
notwendig ist:
- wo steht das Gebäude PLZ ? >>> 71032 Böblingen
- ist das Dachgeschoss ausgebaut und bewohnt ? >>> ausgebaut und bewohnt
2.1 ist der oberste Bodenraum in Stehhöhe begehbar ?>>> kein Bodenraum darüber, Dachschräge in den Wohnräumen # 2- was ist mit Undichtigkeit exact gemeint ?
>>> Ziegel gebrochen, Unterspannfolien offensichtlich defekt, bei Starkregen dringt Oberflächenwasser durch die Decke / Dach in die Wohnräume
3.1 einzelne Ziegel defekt >>> ja
3.2 Schornsteineinfassungen defekt>>> ja
3.x also was genau >>> s.o.
4. Was ist Inhalt des Angebotes 65.000 €
>>>:Gerüstbau, Vorarbeiten ( Abdecken, alte DL entfernen) und Schuttabfuhr 9747 € / Aufsparrendämmung m. PU-Platten 140 mm, Sparrenerhöhung, Holz- u. Blecharbeiten, 31.255 € /Dachfenster neu einpassen m. Nebenarbeiten 3432 € zzgl. MWSt 8442 € Gesamt 52878,91 €. / Regiekosten ca. 2.000€ / Unvorhergesehenes ca. 1500 € ./. 5% aus ca. 55.000 = 2.750,- Zuschuss.
Bei den Antworten bitte eine priv Email-Adresse senden >>> [email protected] sende
dann das Bundesgesetzblatt rüber >>> ist nicht unbed. nötig, habe Impulös-programm -Flyer „Altbau“ Ba-Wü, sowie Anh. 3 EnEV zu den §§ 8,9,18 sowie reichlich Literatur. Für das Gebde. ist ein verbrauchsorientierter Energiepass erstellt.
Ntweder stelle ich mich blöde an oder es ist wirklich schwierig: Ich muss den WE Antwort geben können, ob die o.a. aufwändigen Sanierungsarbeiten tatsächlich gem. EnEV gefordert sind oder ob eine „einfache“ Reparatur des (gesamten) Dachs ( 250 m² wegen seiner vielen Schadenstellen ) auch ausreichen würde.
Herzliche Dank im Voraus, Günther
Gruss Wolfgang
>>> weitere Korrespondenz könnte besser über g-probst@t-online erfolgen, weil mein WEB-Programm imm er wieder Mals spinnt. GP
Liebe/-r Experte/-in,
für die vorgesehene / notwendige Sanierung eines Steildachs
eines MFH einer WEG wegen Undichtigkeit finde ich nicht
heraus, ob die Vorgaben der EnEV 10/2009 eingehalten werden m
ü s s e n oder nur angeraten sind. Das Gebäude ist Bj. 1971
und seinerzeit nach dem Mindeststandart gebaut worden, wie
seinerzeit in den Boomjahren eben üblich.
Ich muss mich als Verwalter demnächst einer a.o. WEV stellen,
die veranschlagten Kosten belaufen sich auf rd. 65 TsdEURO,
also rebellieren die 4 Vermieter gegen die 3 Eigenbewohner
wegen der durschschnittlichen Umlage von 9,5 TsdEURO. Ich habe
schon übwerall im Net gesucht, die Tecxte der EnEV geben
nichts schlüssiges vor, weil meistens von MFH e i e s
Eigent. gesprochen wird, nicht von der Situation in einer WEG.
Gruss und Dank, Verweis auf Fundstelle(n) genügt. Probst