Hallo zusammen,
vielleicht kann mir einer den Rat geben, wer bei einer Dachsanierung (Aufdachdämmung und Neueindeckung) die Kosten der Dachverwahrung meiner Dachterrasse (Dachwohnung) trägt. Gehören die Kosten zur Sanierung und werden von allen getragen oder muss ich als Eigentümer der Dachterrasse diese Kosten separat tragen.
Ist so etwas nicht zwischen den Eigentümern vertraglich geregelt?
Die Dachwohnung hat doch vermutlich schon von Beginn an bestanden?
Da müsste doch für Dacharbeiten auf jeden Fall eine entsprechende Regelung getroffen worden sein.
Jedenfalls gehören Bauteile, die für Bestand und Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind, nicht zum Sondereigentum.
Dem Eigentümer gehört maximal der Terassenbelag, aber die darunter befindliche Dichtschicht und Betondecke gehört ihm schon nicht mehr.
Vielen Dank für eure Antworten.
Die Dachterrasse ist Sondereigentum, also bin ich selbst zuständig. Wenn ich es richtig verstanden habe, gehört dann die Dachverwahrung zum Dach und ist allgemeineigentum?
die Eigentumsfrage ist eigentlich ohne Belang. Wenn die Gemeinschaft beschließt, das Dach zu sanieren, dann zahlen alle für die Sanierung. Mit welchem Anteil sie zahlen, richtet sich nach dem Beschluss oder dem, was in der Teilungserklärung vorgesehen ist.
ich hab mit Deiner Ausdrucksweise ein Problem…
Verstehe ich das richtig, dass Du die Transport- und Lagerkosten Deiner Möbel und Pflanzen gerne übernommen hättest???
Meine Frage nochmals explizit: Gehört die Dachverwahrung, also die Blechverkleidung zwischen Dachziegeln und Dachterrasse zum Dach oder zur Dachterrasse. Je nachdem geht es zu meinen Kosten oder den der gesamten Eigentümer Gemeinschaft.
Zur der Eigentumseinheit gehört normalerweise der Balkonbelag. Andererseits kann die Teilungserklärung anderes sagen.
Es kann aber ganz einfach gehen. Verweigere alles was dir gehört zu sanieren. Anders gesagt wenn die den Balkon abreissen dann müssen Sie den ganz wieder aufbauen. Das kann die Gemeinschaft auch nicht beschließen.
Man müsste auch mal prüfen wer die Dachterasse gebaut hat. Kann ja auch gut die Terasse des Sondereigentümer sein…
Wobei die Dachverwahrung was anderes ist als Dichtschicht und Betondecke.
Freilich dürfte diese Bestandteil des Dachs und nicht des Balkonbelags sein, so dass Herr @Katsche vollmundig an der Fragestellung vorbei trompetet hat.
Ganz unabhängig davon, dass die Kosten einer Maßnahme am Gemeinschaftseigentum nicht irgendwie automatisch nach einem bestimmten Proporz von der Eigentümergemeinschaft getragen werden, wenn in der Teilungserklärung oder auch im Beschluss der Eigentümerversammlung etwas konkret dazu bestimmt ist.
Mal wieder ein Rezept der Marke „Ganz einfach - Du musst nur…“, das weit entfernt davon ist, Aufklärung über den Gegenstand der Frage zu geben.