Dachsanierung Energieeinsparung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe ein Gebäude, dessen Dach saniert werden muss da asbesthaltiges Eternit (auf Stahlträgern) und teilweise Brandschaden.

  1. Muss ich die Dachsanierung beim Bauamt melden?
  2. Gibt es Auflagen bezüglich Energieeinsparung, konkret: muss ich Sandwichpaneelen für die Dachsanierung verwenden oder genügt ein Blechdach und eine Dämmung auf der abgehängten Decke ( OWA Faserplatten) mit Glaswolle?
    Das Gebäude soll als Fitnessstudio betrieben werden.
    Zu was für einer Dachsanierung würden sie mir raten?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Hallo Simon,

wenn beim Brand tragende Teile des Gebäudes zerstört wurden und erneuert oder ersetzt werden, dann ist eine Baugenehmigung erforderlich, denn es handelt sich um einen Eingriff in die Tragkonstruktion des Gebäudes. Der Umgang mit den asbestzementhaltigen Materialien darf nur nach der TRGS 519 ( Technische Regeln für Gefahrstoffe – Asbest, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten #519) erfolgen.
Die Asbestzementsanierung ist anzeigepflichtig. Die Anzeige erfolgt bei den zuständigen Amt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (früher Gewerbeaufsicht). Der fachgerechte Ausbau und die fachgerechte Entsorgung der asbestzementhaltigen Materialien muss dokumentiert werden. Die ausführenden Unternehmen müssen eine Genehmigung für diese Arbeiten haben. Googeln Sie einmal nach der TRGS 519, dann wissen Sie mehr.

Wenn es sich bei der Einrichtung eines Fitnessstudios um eine Nutzungsänderung des Gebäudes handelt, dann ist das genehmigungspflichtig und muss bei der Baubehörde beantragt werden.

Neben den einschlägigen DIN Normen gilt natürlich die Energieeinsparverordnung der Bundesregierung. Die Qualität des Wärmeschutzes richtet sich nach der Nutzung des Gebäudes. Für ein Fitnessstudio würde ich mich an den Kriterien einer Sporthalle orientieren.

Bei einem Brandschaden wird die ganze Abwicklung eigentlich von der Brandversicherung geregelt, bzw. beauftragt die Brandversicherung ein Ingenieurbüro oder einen Architekten. Für die Umnutzung müssen Sie einen Planer beauftragen.

Das Ganze allerdings ohne Kenntnis der örtlichen Situation. Mehr gibt meine Glaskugel nicht frei. Der Kaffeesatz schweigt ganz, denn ich trinke Filterkaffee.

Hallo,
Also ob die Sanierung beim Bauamt beantragt werden muss kann ich nicht genau beantworten. Wird das Gebaeude gewerblich genutz
Muss man die Asbestentsorgung natuerlich ordnungsgemaess und mit den entsprechenden Schutzmassnahmen durchfuehren. Wird baulich nichts veraendert muss man in der Regel nichts beantragen, allerdings kann es eventuell staatliche Zuschuesse geben wenn man bestimmte Richtlinien bei der Isolierung beachtet. Dann ist es nach meinen Informationen nicht von Belang wie man die Daemmung ausfuehrt, sondern es geht dann um Dicke und Waermewert.
Nicht so ganz einfach aber wenn mal mal durchblickt wird es klarer.

Hallo Simone,

um hier eine fachkundige Azussage zu machen, wären ein paar mehr Fakten des Daches sinnvoll.
Was habt ihr für eine Dachneigung - ideal in Grad oder x cm Gefälle per m
Was für eine Dachform liegt vor? Satteldach (Spitzdach) oder anderes, z.B. nur eine Dachfläche.
Wie steht es um die Entwässerung (Dachrinne) und den Platz auf dem Dachboden (was ist dort für ein Fußboden?)
Erst danach kann man ein sinnvolles Preis-Leistungs-Verhältnis aufstellen…

Energetisch müsst ihr die EnEV 2009 beachten - die Energieeinsparverordnung, welche Mindestdämmstandards vorgibt. Das 2009 wird sich in absehbarer Zeit in 2012 ändern und noch mehr Dämmmaßnahmen fordern.

Wir können weiter auch gerne privat mailen - ist vielleicht dann auch besser lesbar…
Bei Interesse schreib an
dachdecker(at) gmx-punkt-com

Gruß vom Dach
Frank

Hi, wenn du die gebäude form also die ansicht nicht veränderst mußt du nichts melden.
Meines wissens nach genügt die isolierung der zwischendecke, musst aber aufpassen wegen kondenswasser unter dem blechdach! Also entweder Blech mit beschichtung oder dichtes unterdach (unterspannbahn). Must mit ausführender Fa. wegen preis durchsprechen was billiger kommt.

Für Gebäude mit geplanter öffentlicher Nutzung werden vom Bauamt erhebliche Auflagen erteilt, die je nach Planung, Beschaffenheit und Lage unterschiedlich sind.
Diese sind ziemlich kostenintensiv und sollten nur von Fachleuten konzipiert und ausgeführt werden.(sprich Architekten, Handwerksbetriebe mit entsprechendem Befähigungsnachweis). Auf alle Fälle würde ich vorher Rücksprache mit dem Bauamt zwecks Auflagen halten, und unbedingt einen Bausachverständigen Gutachter hinzuziehen, um eventuell verdeckte Kosten offenzulegen.

Architekten Fragen!
Gruß Boby