Dachsanierung nach neuster EnEV. Glaswolle raus?!?

Hallo liebe Forumler :smile:

Wir möchten das Dach eines in späten 70-er Jahren gebautem Haus nach der Neusten EnEV sanieren lassen. Unterm Dach befindet sich Wohnraum. Von Innen nach Außen: Rigipsplatten - Alukaschierte Glaswolle - Plastikfolie - Zementgebundene, Asbestversäuchte Wellenplatten.

Finanziert wird alles mit dem KfW-Darlehen unter Voraussetzung der Einhaltung der aktuellen Energieeinsparverordnung.

Die Dachdecker, die uns bisher ein Angebot gemacht haben, wollen die alte Glaswolle rausnehmen und entsorgen. Angeblich ist das eine Vorschrift und muss zwingend gemacht werden. Wirklich begründen bwz. erklären können oder wollen die nicht.

Darf die alte alukaschierte Glaswolle nicht verbleiben?

Mein Problem ist, dass anschließend ich Hohlräume zwischen den Rigipsplatten und dem neuen Dachaufbau hätte!

Im Internet konnte ich leider auch keine Informationen dazu finden :frowning:

Vielleicht könnt Ihr mir dabei helfen, wofür ich mich bereits im Voraus bei Euch bedanke :smile:

Hallo!

Nein,das wäre mir nicht bekannt.
Es mag etwas anderes gemeint sein,nämlich so alte Glaswolle unterliegt der Gefahrstoffverordnung,bezüglich Umgang und Entsorgung,weil Fasern lungengängig sind.
Natürlich kein Asbest,aber Fasern sind so fein,das sie ähnlich tief eingeatmet werden können und in Lunge Schäden anrichten KÖNNEN.

Das betrifft aber nur den Umbau,Ausbau,Entsorgung.
Es MUSS also nicht raus wenn es als Wärmeschutz noch OK ist.

Man könnte also auch dachseitig neue Dämmschichten aufbringen,die die EnEV erfüllen,schließlich wird ja alt und neu addiert um auf den Gesamtwert zu kommen.
Problem:
Ist die Alukaschierung als einzige Dampfsperre noch intakt und überall dicht? Das ist zweifelhaft,insbesondere an Dachflächenfenstern sollte man kontrollieren.
Und neue Dämmung erfordert i.d.R.neue Sperrfolie raumseitig,also muss Rigips und Unterkonstruktion sowieso ab.
Es ginge auch mit Erhalt der raumseitigen Bekleidung,aber das ist aufwändig,weil die Folie in die Sparrengefache einlegt werden müsste,was Verarbeitungsprobleme macht.
Dann könnte man überlegen,Glaswolle tatsächlich auch zu entsorgen und gegen neuen Dämmstoff mit besseren Werten(geringere Dicke) zu ersetzen.

Aber wenn man neue Sperrfolie aufbringt,dann kann die auch bleiben,wenn die nun mögliche Kontrolle keine Schäden ergibt,nicht geschrumpft durch Feuchte etwa.

Muss den die geförderte KfW-Maßnahme nicht sowieso durch einen baubegleitenden Sachverständigen überwacht werden ? Den frage mal vorher,welche Dämmvariante sinnvoll und regelgerecht ist.

mfG
duck313

Hallo,

ja wie sieht denn der neue Aufbau aus? Ich könnte mir vorstellen, dass die alte Glaswolle raus muss und durch neue Dämmung ersetzt werden muss um die Anforderungen der EnEV zu erfüllen - allerdings sollten das die Dachdecker dann schon begründen können. Weiterhin würde ich inzwischen zumindest Stichprobenartig die Qualität der Dämmung überprüfen (d.h. Ungezieferbefall, Schimmel,…) Vielleicht wäre aus den Gründen schon ein Wechsel der der Dämmung notwendig

Grüße

Erst einmal vielen Dank für die Antworten.

Es ist Euch also auch nicht bekannt, dass die alte Glaswolle zwingend raus muss.
Wie bereits geschrieben, auch ich habe nichts ähnliches im Internet gefunden.

Werde mich also mit den Angeboten sowie mit den Dachdeckern und den Sachverständigen unterhalten und sobald ich konkrete Informationen habe, kann ich mich ja noch einmal melden :smile:

Vielen Dank