Hallo,
Wir sind eine Hausgemeinschaft die ein MFH (Rechtsform GmbH) besitzt und möchten das Haus nun im Rahmen des CO2 Programmes der KfW sanieren.
Die bisherige Ausstattung ist nicht erwähnenswert (Kohleheizung, verottete Kastenfenster) somit kommen wir ohne Probleme in das Maßnahmenpaket 2, das beinhaltet:
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Neue Heizungsanlage (bei uns Pellets)
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Neue Fenster
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Wärmedämmung zum Keller und
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Wärmedämmung oberste Geschoßdecke UND/ODER Wärmedämmung Dachschrägen.
In den KfW Unterlagen wird zudem erwähnt, dass bei einer Wärmedämmung des Daches auch nötige Arbeiten drumherum in den Kredit fallen (also z.B. neue Unterspannbahn, Dachlattung, Dachpfannen?).
Wir möchten den Dachboden, der bisher einfach nur ein Dachboden ist als Hobby und Aufenthaltsraum für uns alle nutzen. Es soll also keine neue Wohnung dort entstehen (nur ein leerer Raum) aber es wäre natürlich toll wenn der Raum in die Dämmhülle integriert wäre damit auch im Winter was damit angefangen werden kann. Außerdem muß das Dach sowieso gemacht werden und wenn das in den KfW Kredit kommt können wir uns das auch leisten.
Uns ist jetzt überhaupt nicht klar (auch unserem Architekten nicht) ob man überhaupt das Dach dämmen darf wenn es kein Wohnraum ist.
Andererseits steht in den KfW Unterlagen auch Dämmung oberste Geschoßdecke UND/ODER Dachschrägen - heißt das man könnte auch beides Dämmen lassen?
vielen Dank für Antworten,
Michael