Guten Tag!
Rein zufällig nach dem Gespräch mit der Nachbarin haben wir entdeckt, dass wir für unsere Dachgeschosswohnung genauso viel bezahlen, wie die anderen Mieter für die Wohnungen ohne Schräge!!! Jetzt haben wir Wohnung richtig gemessen (2-1m=50%, unter 1 m=0). Für 2 Jahre Miete sind das fast 800 Euro zu viel bezahlt (Kaltmiete + Heizkosten + Heizkostenanpass)! Was sollen wir jetzt machen? Rechtschutzversicherung haben wir leider nicht.
Danke im voraus für die Information
liebe Grüsse
maria
Hallo Marie,
die entscheidende Frage ist, was ist als Wohnfläche im Mietvertrag eingetragen und wurde ein Quadratmeterpreis besprochen oder wurde nur ca. xx Wohnfläche im Mietvertrag eingetragen oder gar einfach eine Miete in Höhe von xxx EURO für die Wohnung verlangt. Ausserdem, wenn ca eingetragen ist, ist die Fläche um mehr als 10 % geringer ? Dann ist zu klären wie ortsüblich die Miete ist.
Rein zufällig nach dem Gespräch mit der Nachbarin haben wir
entdeckt, dass wir für unsere Dachgeschosswohnung genauso viel
bezahlen, wie die anderen Mieter für die Wohnungen ohne
Schräge!!! Jetzt haben wir Wohnung richtig gemessen (2-1m=50%,
unter 1 m=0). Für 2 Jahre Miete sind das fast 800 Euro zu viel
bezahlt (Kaltmiete + Heizkosten + Heizkostenanpass)! Was
sollen wir jetzt machen? Rechtschutzversicherung haben wir
leider nicht.
Grundsätzlich darf jedoch die Heizkostenabrechnung nur nach DIN erstellt werden. Hier muss der Vermieter zwingend die richtigen Flächen berechnen. Die Schrägen müssen bei den Heizkosten und Nebenkosten berücksichtigt werden. Hier besteht ein Rückforderungsanspruch gem. § 812 BGB aus ungerechtfertigter Bereicherung.
Den Vermieter anschreiben, die Sachlage darstellen und ihn auffordern die Abrechnung komplett neu durchführen zu lassen.
Gruss Günter
Hallo Günter!
Danke schön für dein Antwort! Du hast uns Mut gegeben!
Im Mietvertrag steht die Preis pro qm, sowie auch Kaltmiete (xxxEuro)+ Heizkosten xxx Euro.
Wir schreiben den Vermieter jetzt an.
Liebe Grüsse