Hallo,
Ich habe eine Wohnung zum mieten angeschaut.
Die Wohnfläche erschien mir zu hoch und da habe ich nachgefragt wie die zustande kommt. Mir wurde gesagt, dass zur Wohnfläche auch der Stauraum zwischen Dach und Kniestock gehört.
Hat da jemand schn was davon gehört?
JA
Hallo,
nein habe ich nicht. Vielleicht erkundigen Sie sich einmal beim Mieterverein.
mfG
J. Kühl
Hallo,
leider kann ich dazu nur sagen, dass es eine Regelung gibt. Dass bei einer Wandschräge entweder nur ein Teil oder je nach cm-Höhe vom Boden die gesamte Fläche als Wohnfläche gilt. Aber wie gesagt, das weiß ich nicht genau. Vielleicht hilft das Internet oder der Mieterverein.
Mein Problem ist eine Modernisierungsankündigung und Kündigung wegen Verwertung. Wenn Du darüber etwas weißt, würde ich mich über einen Rat freuen.
Alles Gute
thiedem
Guten Tag Herr Stüvy,
mir ist bekannt, dass bei der Berechnung der Wohnfläche ab einer freien Höhe von 1,60m die gesamte Grundfläche zählt. Ist die Zimmerhöhe unter 1,60m, dann halbiert sich die gemessene Grundfläche zur Gesamtmietfläche.
Diese Info ist aber nicht verbindlich zu sehen, da sich Gesetze in der heuteigen Zeit schnell ändern.Mein Hinweis noch dazu: Der Mieterbund kann verbindlich Auskunft geben.
Viel Erfolg!
Hallo Kurt, ich meine, das es da gesetzliche Regelungen gibt, bis zu welcher Höhe bei einem Dachgeschoss berechnet werden darf. Am besten suche mal im Internet bei Mietrecht… - genau weiss ich das nicht.
Gruss
S
Hallo Kurt,
zählt dieser Raum zur Wohnung, wie zum Beispiel ein Abstellraum, dann zählt dieser zum Wohnraum. Liegt er außerhalb der Wohnung so wie ein Keller, dann nicht.
Zählt er zur Wohnung, dann kommt es auf die tatsächliche Höhe an. Die Berechnung erfolgt dann wie eine normale Wohnflächenberechnung.
Gruß aus Gäufelden
Hallo,
soweit mir bekannt ist, errechnen sich Wohnflächen wie folgt:
Ist die Raumhöhe größer bzw. gleich 2 m --> m² der Wohnfläche werden voll angesetzt, Raumhöhe Anrechnung m² Wohnfläche nur zur Hälfte, ermittelte Wohnfläche wird nicht einbezogen. Die Wohn-/Nutzfläche von Balkons, Terrassen etc. wird übrigens auch nur zur Hälfte mit einbezogen.
Ein Tipp: Geh doch mal auf Wikipedia.de und gib als Suchbegriff „Wohnfläche“ ein. Dort ist das alles noch mal recht gut erklärt…
schoerschi
diese Flächen werden irgendwie anteilig berechnet, Genau weiss ich das auch nicht
sorry, weiss leider keine Antwort, da kein Jurist.
Das nächste Mal besser speziell nach „Experten“ suchen.
Alles Gute!