Der nachbar möchte, dass ich die 3m einhalte etc. Er hat jedoch auf seinem Grundstück im Hintergrund eine Laube mit Aufenthaltsraum. Kann ich mich da auf gleiches Recht für alle berufen? Immerhin hat er ja auch die Möglichkeit dort auf der Ebene zu sitzen.
Gute Frage !
So etwas kann man eigentlich nur beurteilen wenn man den Lageplan sieht oder das Foto mehr Gesamtübersicht bietet.
Hier kann man ja nur ahnen, dass es um die begrünte Dachfläche mit der Dreiecksspitze gehen soll. Seltsamerweise führt ja schon eine Spindeltreppe hinauf.
Und was hat denn eine Gartenlaube auf einer Grenze mit der geplanten Dachterrasse zu tun ? Bis bestimmter Baugröße und Höhe ist das genehmigungs- und zustimmungsfrei zulässig. Aufenthaltsräume dürfen aber nicht enthalten sein, ebenso kein WC und keine Heizung(Kamin).
Laube steht auf dem Erdniveau, Dachterrasse steht 3 m oder mehr erhöht und man hätte von dort einen viel weiteren Einblick auf Nachbargelände. Das ist doch bereits der Unterschied.
Die Grünfläche ist die dachterasse. Das kleine Häuschen im Hintergrund ist vom Nachbarn. Er hat damals seinen Aufenthaltsraum/Laube an die Grenze gebaut. Ich möchte jetzt direkt daneben meine Terrasse bauen
Und das nennst Du "Laube "
Wenn die fensterlose Giebelwand die Grenze wäre, dann hätte doch diese „Laube“ dort gar nicht errichtet werden dürfen, weil zu hoch für eine genehmigungsfreie „Laube“ = Gartenhaus. Und so wie es ausschaut hat es einen Schornstein und Du sagst ja selbst auch einen"Aufenthaltsraum = dauerbewohnt, bewohnbar.
Tipp:
geh mit dem Foto und wenn vorhanden Lageplan aus der Baugenehmigung zum Bauamt und frage mal unverbindlich an oder gehe gleich zu einem Architekten.
So ganz aussichtslos sehe ich das nicht.
Aus meiner Sicht dürftest Du ja selbst an den Giebel anbauen, bei einer Terrassennutzung bis direkt an den Giebel heran könnte es höchstens Probleme mit dem Einblick auf das Nachbargrundstück geben.