Dachterasse ohne Abstandsfläche

Hallo zusammen,
Ich möchte auf einer Garage eine dachterasse errichten. Dies bedeutet einfach Platten mit Sonnenschirm und Stühlen.

Der nachbar möchte, dass ich die 3m einhalte etc. Er hat jedoch auf seinem Grundstück im Hintergrund eine Laube mit Aufenthaltsraum. Kann ich mich da auf gleiches Recht für alle berufen? Immerhin hat er ja auch die Möglichkeit dort auf der Ebene zu sitzen.

Grüße

Die Forderung des Nachbarn ist berechtigt:

Wieso, ist das auch eine Grenzbebauung und was stellt eigentlich Dein Foto dar? ramses90

Gute Frage !
So etwas kann man eigentlich nur beurteilen wenn man den Lageplan sieht oder das Foto mehr Gesamtübersicht bietet.

Hier kann man ja nur ahnen, dass es um die begrünte Dachfläche mit der Dreiecksspitze gehen soll. Seltsamerweise führt ja schon eine Spindeltreppe hinauf.

Und was hat denn eine Gartenlaube auf einer Grenze mit der geplanten Dachterrasse zu tun ? Bis bestimmter Baugröße und Höhe ist das genehmigungs- und zustimmungsfrei zulässig. Aufenthaltsräume dürfen aber nicht enthalten sein, ebenso kein WC und keine Heizung(Kamin).
Laube steht auf dem Erdniveau, Dachterrasse steht 3 m oder mehr erhöht und man hätte von dort einen viel weiteren Einblick auf Nachbargelände. Das ist doch bereits der Unterschied.

MfG
duck313

1 Like

Möglicherweise.

Nachbarrecht und Baurecht sind allerdings Ländersache. Was in RLP unzulässig ist, kann im Bundesland der Fragesteller erlaubt sein!

Die Grünfläche ist die dachterasse. Das kleine Häuschen im Hintergrund ist vom Nachbarn. Er hat damals seinen Aufenthaltsraum/Laube an die Grenze gebaut. Ich möchte jetzt direkt daneben meine Terrasse bauen

Danke für die Erklärung - du müsstest jetzt aber noch sagen, in welchem Bundesland sich das abspielt.

Sorry, liegt in bayern

Eine

ist zum Nachbarn hin offen. Der

dagegen hat zur Grenze hin keine Fenster. Das ist ein riesiger Unterschied.

Warum fragst du nicht einfach mal beim Bauamt nach, wie die Regelungen in deiner Gemeinde sind?

Und das nennst Du "Laube "
Wenn die fensterlose Giebelwand die Grenze wäre, dann hätte doch diese „Laube“ dort gar nicht errichtet werden dürfen, weil zu hoch für eine genehmigungsfreie „Laube“ = Gartenhaus. Und so wie es ausschaut hat es einen Schornstein und Du sagst ja selbst auch einen"Aufenthaltsraum = dauerbewohnt, bewohnbar.

Tipp:
geh mit dem Foto und wenn vorhanden Lageplan aus der Baugenehmigung zum Bauamt und frage mal unverbindlich an oder gehe gleich zu einem Architekten.
So ganz aussichtslos sehe ich das nicht.
Aus meiner Sicht dürftest Du ja selbst an den Giebel anbauen, bei einer Terrassennutzung bis direkt an den Giebel heran könnte es höchstens Probleme mit dem Einblick auf das Nachbargrundstück geben.

mfG
duck313