Dachziegel bei Sturm auf Auto gefallen, wer zahlt

Dachziegel ist beim sturm direkt zwischen Windschutzscheibe vorne und Dachholm gefallen. Scheibe kaputt, Metall verbogen. Auto ist nur Haftpflicht versichert. Zahlt das die Wohngebäude oder die Autovers., dann ja Teilkasko? Bei letzterem würde ich ja nichts bekommen …

also wurde wieder am falschen Ende gespart!

Sturmschäden sind durch die Teilkasko abgedeckt.

Hallo,

da hat Merger Recht, da wurde am falschen ende gespart.

Ich gehe davon aus das die Dachziegel vom eigenen Haus kam.

Man sollte sich aber bewusst machen, das auch wenn die Dachziegel während eines Sturms von einem anderen Haus gekommen wäre der Schaden auch nicht von der Versicherung des Besitzers dieser Immobilie übernommen werden müsste.

Der müsste nämlich nur zahlen wenn Ihn ein Verschulden trifft, was kann er denn dafür das gerade Sturm ist.

Also sollte man sich nicht nur wegen kaputter Scheiben und Diebstahl Gedanken um eine Teilkasko machen, auch so etwas kann richtig teuer werden.

Parkt man unter einem Baum und dieser wird durch den Sturm niedergemacht dann gibts auch für einen Totalschaden nix.

Es gibt viele Gründe eine Teilkaskoversicherung abzuschließen… einfach mal beraten lassen :wink:

Grüße

zahao

Wenn das Dach, von dem der Ziegel stammt, nicht dem Fahrzeugbesitzer gehört und bereits vor dem Sturm Mängel aufwies, die dem Hauseigentümer bekannt waren, er diese aber nicht rechtzeitig beseitigt hat, dann steht er in der Verantwortung und seine Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden. Wenn er keine solche Versicherung hat, dann muss er selbst den Schaden tragen.

Wenn das Dach, von dem der Ziegel stammt, nicht dem
Fahrzeugbesitzer gehört und bereits vor dem Sturm Mängel
aufwies, die dem Hauseigentümer bekannt waren, er diese aber
nicht rechtzeitig beseitigt hat, dann steht er in der
Verantwortung und seine Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung
übernimmt den Schaden.

und wie soll der Geschädigte dies nachweisen ?

Wenn er keine solche Versicherung hat,
dann muss er selbst den Schaden tragen.

Könnte hier nicht auch die Privathaftpflichtversicherung greifen ??