Dämmpflicht Altbau lt. EnEV oberste Geschossdecke

Hallo Leute,

ich habe vor 2 Jahren ein 100 Jahre altes Haus gekauft.

Wie damals oftmals üblich, gibt es im Dachgeschoss keine Dachschrägen in den bewohnten Zimmern, da die Wände auf beiden Seiten abgestellt sind. Hinter den Wänden (aus Backsteinen oder Holzfachwerk/Lehm) sind dann kleine Kämmerchen mit der Dachschräge.

Die Dachschräge besteht nur aus Ziegel, Dachlatte und Sparren.
Die Dachschrägen in den Kämmerchen bzw. im Treppenhaus habe ich schon fast alle gedämmt. Ziegel, Hinterlüftung durch Abstandshalten (zusätzliche Lattung) 12cm Glaswolle und dann eine Dampfbremsfolie.

Die Decke der Wohnräume im DG besteht aus einer Verblendung aus MDF-Paneele und dann Holzbalken mit Lehmfüllung. Ich wollte nun (um die Begehbarkeit des Spitzbodens zu erhalten) begehbare Dämmplatten verlegen.

Hierzu hätte ich ein paar Fragen, da man so einiges (auch widersprüchliches) liest:

  1. Bis wann muss der Spitzboden gedämmt werden??
  2. Wer kontrolliert das?? (hat mal gehört, das soll der Schornsteinfeger machen!?)
  3. Woher weis ich, welche Dämmung ausreichend ist um die Verordnung zu einzuhalten??
  4. Muss oberhalb des Spitzbodens (Holzbalken mit Lehmfüllung) eine Dampfbremsfolie eingebaut werden? Wenn ja wo? Zwischen Decke und begehbarer Dämmplatten??

Ich hoffe ihr könnt mir zumindest teilweise Klarheit verschaffen.

Danke und Gruß
Tim

Hallo Tim,
die EnEv gilt bereits seit 2009 verbindlich. Sie wurde stetig erweitert bis zur aktuellen EnEv 2012.
Sie gilt für alle Neubauten und solche Objekte, welche dämmtechnisch saniert werden. Dazu werden auch Außenfassaden, Fenster etc. gezählt.
Wer kontrolliert das?
Nun, wenn Du in Deinem eigenen Häuschen wohnst und Einfachverglasung mit historischem Hintergrund (um das einmal zu überspitzen) sind für Dich ausreichend, dann wird es keine Institution geben, welche Dir das Energiesparen aufzwingt. Einmal abgesehen davon, dass der Energiesparwille aus der Vernunft und dem ökonomischen Verlangen heraus geboren wird.

  1. Woher weiß ich, welche Dämmung ausreichend ist um die
    Verordnung zu einzuhalten??

Antwort: das kann man mit dem entsprechenden Wissen des Fachmanns ausrechnen.
Es gilt der U-Wert 0,24 W/(m²·K), soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen die Decken (gegen nicht ausgebauten Dachraum) ersetzt, erstmalig eingebaut oder in der Weise erneuert werden, dass Bekleidungen oder Verschalungen erneuert oder aufgebracht werden, Dämmschichten eingebaut werden.
Der Laie ist hier tatsächlich überfordert.
Ich habe da einmal ein wenig „gespielt“.
Mit der Lehmschüttung wirst Du die notwendige Dämmwirkung nicht erreichen; soviel steht fest.
Würde diese zwischen den Sparren entfernt und durch eine Mineral-/Steinwolle WLG 035 ersetzt (Dicke: 14cm) und zudem eine 80mm dicke Kerndämmplatte unterhalb einer OSB-Plattenschicht eingebracht, dann kämen wir bei einer Temperatur von -5°C im Dachboden auf unseren Wert 0,235W/mK.
(nur ein Berechnungsbeispiel)

  1. Muss oberhalb des Spitzbodens (Holzbalken mit Lehmfüllung)
    eine Dampfbremsfolie eingebaut werden?

Antwort:
Eine Dampfbremse ist immer dann anzuwenden, wenn feuchte (warme) Luft an kühle Bauteile wie Geschossdecken angrenzt. Kritisch ist das bei Holzbauweise, weniger im Massivbau.
Dann wird die Dampfbremse an der wärmeren Seite angebracht, und nicht oberhalb des Spitzbodens. Denn dann ist die Feuchtigkeit bereits dort, wo man sie am Wenigsten braucht.
Derartige Arbeiten sind allerdings mit dem entsprechenden Wissen und sehr gewissenhaft auszuführen, weil man sich sonst einen kapitalen Bauschaden „frei haus“ in die 4 Wände holt.
-.-.-.-.-.-.-.
Gruß: Klaus

Hallo !

Dann gilt die Pflicht auch für Dich,wegen des Eigentümerwechsels,denn der Altbesitzer in seinem Eigenheim müsste es NICHT nachrüsten.
Sollte es aber aus wirtschaftlicher Sicht natürlich machen.

Kontrollieren tut es keiner !
Es gibt auch keine Buß- oder Ordnungsgelder bei Verstößen.

Die Schornsteinfeger sollten einiges kontrollieren,von Feuerlöschern bis Rauchmeldern und noch mehr,das hat sich alles zerschlagen.
Mehr als Pläne und Absichtserklärungen gab es dazu nicht.

Die oberste Geschoßdecke ist bei Dir die Decke zum Spitzboden,wenn der begehbar ist,was grob bedeutet man kann ohne große Verrenkungen aufrecht stehen(mittig).
Der Dämmwert der Gesamtkonstruktion Decke muss kleiner gleich 0,24 W/m²K sein. Ohne Berücksichtigung der Altdecke(Lehmschlag,Holzbalken) wird man wohl mit 16 cm Mineralfaserdämmung der Klasse 035 hinkommen.

Es gibt im Netz „k-Wert-Rechner“,die die nötige Dämmstärke bei versch. Baustoffen und Dämmmaterialien auswirft.

Spitzboden muss auch mal begangen werden ? Dann bieten sich Laufbohlen auf Bahnenware Mineralwolle an,preiswert und schnell verlegt.
Da brauchts aus meiner Sicher auch keine Dampfsperre,die ja Raumseitig unter der Decke sein müsste.
Sollte Feuchte aus dem Raum in die Decke und Dämmung eindringen,dann wird sie auch wieder abgelüftet,wenn der Spitzboden eben belüftet ist(Lüfterpfannen,Giebelöffnung).

Verlegst Du feste Faserplatten mit Stufenfalz und Gehbelag,dann muss man auf diffusionsoffene Materialien achten. Oben sollten z.B. keine OSB-Platten vollflächig liegen,sie wirken wie eine Dampfsperre und lassen evtl. Feuchte von unten nicht raus und ablüften.

MfG
duck313

Natürlich finde ich die Dämm-Aktion sinnvoll und ich will das auch angehen.
Aber nicht überstürzt, weil ich das jetzt ach so dringend machen muss…

Zur Dampfbremse:
Da müssten dann also die MDF-Panellen runter und erstmal ne Dampfbremse rein. Das wäre ja ne große Aktion. Auch vor dem Hintergrund, dass die neue Deckenverkleidung erst seit 2011 verbaut wurde.

Der Schornsteinfeger muss da nämlich auch hoch um zu kehren.
Ich favorisiere momentan eigentlich die Variante, wo man begehbare Platten verlegt welche dann evtl. aufsteigende Feuchtigkeit durchlassen. OSB fällt weg, keine Ahnung was da noch für Beschichtungen existieren. Was wäre denn z.B. Feuchtigkeitsdurchlässig und begehbar??

Grüß Gott miteinander,
ich versuche mal eine Antwort, die sich vom eigentlichen Sinn der Frage ableitet, denn Sie wollen ja nicht einfach nur Energie sparen, sondern Kosten sparen:

  1. Die EnEV beruht auf dem EnEG (Energieeinsparungsgesetz) und das fordert die Wirtschaftlichkeit von allen vorgeschriebenen Energiesparmaßnahmen. Im Klartext (gem. aktueller Urteilslage der Obergerichte) müssen die Kosten (anzusetzen sind die üblichen Baukosten, nicht „Eigenleistung“) nach 10 Jahren wieder drin sein. Und wenn das wie so oft - auch bei der nachträglichen Dachbodendämmung - nicht gelingt, weil eben die Einspareffekte nicht wie erforderlich eintreten, hat der Bauherr Anspruch auf Befreiung gem. § 25 EnEV.
  2. Sie wollen eine Dachkonstruktion, die funktioniert. Dafür muß der Sommer- und der Winterfall betrachtet werden. In beiden Fällen kann im luft- und luftfeuchtegefüllten Dämmstoff aller Art (Ausnahme: geschlossenzellige, dauerhaft diffusionsdichte Dämmstoffe) Feuchte wg. Taupunktunterschreitung anfallen. Die reichert sich dann an, da fast alle Dämmstoffe die Brühe nicht oder nur sehr schlecht kapillar abtransportieren können.
  3. Um einen ausreichenden Sommerwärme- und Winterkälteschutz im ausgebauten Dach zu bekommen, empfehle ich - Norm und EnEV hin oder her - speicherfähige Baustoffe, die anfallendes Tauwasser sicher abtrocknen können: Stein, Ziegel, Vollholz, Dimensionierung und Bauart nach Konstruktionsbestand und Statik. Und zwar ohne jede Folien und Sperren, die eben sommers und/oder winters Kondensatfallen sind.
  4. Kontrolliert wird zwar derzeit nicht, das kann sich ändern. Und Verstöße gegen die EnEV können sehr wohl geahndet werden, dafür gibt es ein Bußgeld, das der klimaschutzfreundliche Gesetzgeber schon mal vorsichtshalber auf bis maximal 50.000 EUR vorgesehen hat. Alles im Detail in der EnEV und dem EnEG nachzulesen. Und nur das hilft wirklich weiter!