Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zur Dämmung der oberen Geschossdecke unseres Neubaus (Decke zum Spitzboden):
Uns wurde von unserem baubegleitenden Gutachter empfohlen, diese Decke noch zu dämmen, damit die Wärme nicht in den Spitzboden entweicht, wenn die dort ausgebauten Räume nur schwach beheizt werden. Der Spitzboden ist über eine separate Treppe zugänglich, es sind zwei Räume durch Leichtbauwände abgetrennt. Der Spitzboden wird verlegt mit Trockenestrich mit Trittschalldämmung.
Außerdem solle sich lt. Gutachter durch die Dämmung der Schallschutz verbessern. Das Dach ist vollständig gedämmt.
In unserem Vertrag wurde die Dämmung der Spitzbodendämmung nicht herausgenommen, obwohl wir die Dachdämmung vereinbart hatten.
Der Bauträger sagt, es würde sowohl von der Wärmedämmung als auch vom Schallschutz überhaupt nichts bringen. Wir wollen keinen Streit mit dem Bauträger und haben als Kompromiss sogar angeboten (da wir ja vertraglich gesehen sogar den Anspruch auf die Dämmung hätten), uns zur Hälfte an den Kosten zu beteiligen, aber selbst darauf wollte er sich nicht einlassen.
Uns stellt sich nun die Frage, ob wir die Dämmung, die uns ja vertraglich zusteht, einfordern und damit das Verhältnis zum Bauträger wohl verschlechtern (bislang hatten wir ein gutes Verhältnis zu ihm) oder ob es tatsächlich nichts bringt und sich der Aufwand nicht lohnt.
LG,
Alexis