Hallo,
Wir haben eine Frage zur Dämmung der oberen Geschossdecke unseres Neubaus (Decke zum Spitzboden):
Uns wurde von unserem baubegleitenden Gutachter empfohlen, diese Decke noch zu dämmen, damit die Wärme nicht in den Spitzboden entweicht, wenn die dort ausgebauten Räume nur schwach beheizt werden. Der Spitzboden ist über eine separate Treppe zugänglich, es sind zwei Räume durch Leichtbauwände abgetrennt. Der Spitzboden wird verlegt mit Trockenestrich mit Trittschalldämmung.
Außerdem solle sich lt. Gutachter durch die Dämmung der Schallschutz verbessern. Das Dach ist vollständig gedämmt.
In unserem Vertrag wurde die Dämmung der Spitzbodendämmung nicht herausgenommen, obwohl wir die Dachdämmung vereinbart hatten.
Der Bauträger sagt, es würde sowohl von der Wärmedämmung als auch vom Schallschutz überhaupt nichts bringen. Wir wollen keinen Streit mit dem Bauträger und haben als Kompromiss sogar angeboten (da wir ja vertraglich gesehen sogar den Anspruch auf die Dämmung hätten), uns zur Hälfte an den Kosten zu beteiligen, aber selbst darauf wollte er sich nicht einlassen.
Uns stellt sich nun die Frage, ob wir die Dämmung, die uns ja vertraglich zusteht, einfordern und damit das Verhältnis zum Bauträger wohl verschlechtern (bislang hatten wir ein gutes Verhältnis zu ihm) oder ob es tatsächlich nichts bringt und sich der Aufwand nicht lohnt.
LG,
Alexis
Hallo
Bauphysikalisch halte ich es je nachdem für eher ungünstig. Die Wärmeverluste werden zwar verringert, aber in dem dann kälteren Spitzboden wird es zu Kondensationserscheinungen und Schimmel kommen, falls es einen Zugang zum Spitzboden gibt , denn der wird kaum wasserdampfdicht auszuführen sein.
Kein Grund allerdings, auf eine Rückvergütung durch den Bauträger zu verzichten für eine Leistung, die er zwar bezahlt bekommt, die er aber nicht ausgeführt hat und auch selber nicht ausführen will.
Gruß
smalbop
Hallo „Alexis“,
smalbob hat die wichtigsten Fakten bereits aufgeführt.
Wenn die wärmere Seite (das ist wohl die Decke des Raumes unter dem Spitzboden) zudem mit einer Dampfbremse zum Spitzboden hin ausgeführt wird, dann ist es dasselbe wie jede andere Dachdämmung auch. Und die hat sich ja wohl zwischenzeitlich durchgesetzt.
Also dann auch keine Gefahr der Taupunkterniedrigung und/oder Schimmelbildung.
Fakt ist:
Vertraglich geschuldet ist (nach Deinen Angaben) eine Wärmedämmung.
Und die ist sach- und fachgerecht einzubauen! Was der Bauträger meint, das ist seine Sache, dazu hat er auch das Recht.
Nur: das interessiert wenig.
Zu „das bringt nichts“:
Sicherlich ist es keine Milchmädchenrechnung, wenn man sich vor Augen führt, dass ein Raum mit doppeltem Volumen (Raum + Spitzboden) eine höhere Heizleistung bedarf als ein Raum mit einfacher Höhe. Damit aber diese Räume wärmetechnisch getrennt werden, ist eine Dämmschicht notwendig, um die Energieverluste gering zu halten und den Spitzboden nicht unsinnig hochzuheizen.
Ich würde mich hier nicht unbedingt auf die technische Ebene begeben.
Die (vertrags)rechtliche reicht vollkommen!
-.-.-
Gruß: Klaus