Dämmung / Isolierung bei Nachtspeichermietwohnung

Liebe Experten,
Die Nachtspeicher-Heizkosten in unserer Mietwohnung aus den 60er Jahren „fressen“ uns auf. Wir wohnen Hochparterre, unter uns Keller, Hausflur, Garage, natürlich nicht beheizt. Ich bin für jeden Tipp, Link o.ä. dankbar.
Ralf

Hi,

die Nachtspeicheröfen sind aber neueren Datums? (Weil Sie 60er Wohnung schrieben.).Sollte dies nicht der Fall sein, dann die Öfen auf Asbestgehalt prüfen lassen und vom Vermieter eine Sanierung/ Austausch der Heizkörper fordern, wegen Gesundheitsgefahr.
Ich kenne mich nicht gut genug aus, aber neuere Modelle sollten auch die Kosten senken und effektiver heizen.
Sollten die Nachtspeicheröfen Asbest enthalten, dann ist ein Austausch unumgänglich (meiner Meinung nach), da Asbest seit 1993 in Deutschland und seit 2005 in Europa verboten ist und man hier nicht von „Altbestand“, wie Wellasbestplatten etc, sprechen kann, da es direkten Einfluss auf die Wohnqualität hat und die Wahrscheinlichkeit der Faserabgabe mit der Heizungsluft gegeben ist.
Es ist nur ein kleiner Tipp am Rande.

Listen zur Überprüfung der Geräte und deren Inhalt, mit Hilfe der Herstellernummer, stellen die Hersteller in der Regel zur Verfügung.

Viele Grüße

Hallo Ralf!

Die Nachtspeicher-Heizkosten in unserer Mietwohnung aus den
60er Jahren „fressen“ uns auf. Wir wohnen Hochparterre, unter
uns Keller, Hausflur, Garage, natürlich nicht beheizt.

Eine E-Heizung bringt die höchsten Betriebskosten mit sich. Das in Kombination mit einem Gebäude aus den 60ern, womöglich thermisch noch nicht saniert, ist heutzutage nicht mehr tragbar. Wenn der Vermieter nicht absehbar für Gebäudesanierung und Einbau einer zeitgemäßen Heizung sorgt, muß sich der Mieter mit den hohen Betriebskosten abfinden oder ausziehen.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

die Nachtspeicheröfen sind aber neueren Datums? (Weil Sie 60er
Wohnung schrieben.).Sollte dies nicht der Fall sein, dann die
Öfen auf Asbestgehalt prüfen lassen und vom Vermieter eine
Sanierung/ Austausch der Heizkörper fordern, wegen
Gesundheitsgefahr.

Solange man alte Nachtspeicheröfen nicht auseinandernimmt und an der Isolierung rührt, passiert nichts.

… aber neuere Modelle sollten auch die Kosten senken und effektiver heizen.

Ob eine E-Heizung uralt oder neuesten Datums ist, ist für deren Wirkungsgrad und Betriebskosten irrelevant.

Gruß
Wolfgang

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Ich muss dem Vorredner Recht geben, auszuziehen ist die billigste Alternative. Die Nachtspeicheranlage  aus den 60ern ist das absolut stromfessende System das man sich denken kann. Wenn das Haus auch so ist, dann Malzeit. Der Hausbesitzter müsste schon von gesetzwegen schon das Heizsystem ersetzen,

Hallo!

Der Hausbesitzter müsste schon von gesetzwegen schon das Heizsystem ersetzen,

Wie kommst du auf solche Idee? Wo ist die gesetzliche Grundlage dafür?

Der Hauseigentümer darf es bei der nicht mehr zeitgemäßen Heizung belassen, solange er möchte. Juristisch ist nichts zu wollen. Wenn überhaupt, wird das Problem durch Marktmechanismen gelöst, die aber in Ballungsgebieten mit knappem Wohnraumangebot nicht ausreichend greifen.

Gruß
Wolfgang

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Nun  ja,  klar ist dass 1 liter  Öl wohl dem  heizwert von  10 kw Strom entspricht, wobei dann  10 kw Strom  auch direkt in deiner Wohnung genutzt werden und von dem 1 liter Öl nochmal je nach Ölheizung ca 0,2 bis  0,3  liter  den kamin rausgeblasen wird oder   noch mehr wenn man den  wirkungsgrad über das ganze jahr berücksichtig …  wobei die Energiebilanz im Sommer  mit Verlustwärme viel  schlechter ist  durch Stillstandsverluste und Aufheizverlust des ganzen Systems  nur für  ein paar hundert liter warmes Wasser  einen großen Brenner anzuwerfen … dies nur  so am Rande, zu bedenken sind auch die ganzen kaminpflegekosten pro jahr   tankputzkosten  … wartungskosten … kamin kosten und einstellkosten alles ein batzen geld …
wenn die wohnung ihnen gehört würde ich zug um zug eine  Isolierung an den  Innenwänden anbringen  , eine  temperaturgesteuerte Aufladesteuerung installieren und auf eine sehr gute Fensterdichtung achten.
ob diese Geräte asbesthaltig sind sagt ihnen  ihr Vermieter denn der hat das zu wissen !!!   oder das Energieversogungsunternehmen , den die haben tabellen  über alle in Frage kommenden  Geräte . Der genaue Gerätetyp steht auf dem  Leistungsschild am Gerät , außen  oder   von außen sichtbar durch die seitlichen Luftschlitze oben an der Seite ( mit taschenlampe) .  Und denken Sie Daran  immer mit Lüfter über den  Raumthermost  heizen  und nicht mit der ungesteuerten , statischen Abwärme der Geräte .

Hallo Peter!

wenn die wohnung ihnen gehört würde ich zug um zug eine
Isolierung an den Innenwänden anbringen…

Wer Pilze züchten will, macht das. Alle anderen lassen die Finger von raumseitiger Wärmedämmung oder beauftragen zuerst einen Architekten/Statiker mit Planung und akribischer Kontrolle der Ausführung. Das wird richtig teuer, deutlich kostspieliger als Außendämmung.

Gruß
Wolfgang

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Das ist heute , unter dem Aspekt steigender Stromkosten, nicht mehr akzeptabel: Nach EnEV u.a. Gesetzen und Verordnungen ist der Vermieter nicht nur verpflichtet, für Sie nach günstigsten Nebenkosten-Tarifen zu suchen, sondern ggf. auch unverzüglich für bestmögliche Dämmung zu sorgen, damit Sie nicht allgemeine Bereiche wie Keller und Garrage auf Ihre Kosten mitheizen. Vergleichen Sie: Eine 20 cm SB-Decke hat einen U-Wert von 4, 55; wird sie mit 10 cm PUR gedämmt, sinkt der U-Wert auf 0,23 (was schon im Bereich der EnEV liegt), bei PhenolharzDämmplatten = U-Wert 0,2, (bei geringer Deckenhöhe des UG) cm Vakuum-Dämmplatten U-Wert 0,12.
Wenn die  Heizkörper aus den 1960ern stammen, müssen sie entweder gegen effezientere ausgetauscht, oder eine moderne, wenig Brennstoff verbrauchende Heizung eingebaut werden.
Welche legale Druckmöglichkeiten Sie gegen Ihren Vermieter haben, sagen Ihnen Mieterbund, Verbraucherzentrale oder der Bund der Energieverbraucher. Ggf. können Ihnen auch Ihre örtl. Stadtwerke Unterstützung geben, nicht mehr exorbitsnt hohe Energiekosten zahlen zu müssen.

Guten Abend!

Nach EnEV u.a. Gesetzen und Verordnungen ist
der Vermieter nicht nur verpflichtet, für Sie nach günstigsten
Nebenkosten-Tarifen zu suchen, sondern ggf. auch unverzüglich
für bestmögliche Dämmung zu sorgen…

Dafür kannst du bestimmt die Rechtsgrundlage nennen. Um dir langes Suchen zu sparen: Gibt es nicht.

Wenn die  Heizkörper aus den 1960ern stammen, müssen sie
entweder gegen effezientere ausgetauscht, oder eine moderne,
wenig Brennstoff verbrauchende Heizung eingebaut werden.

Noch einmal: Woher hast du das? Es ist reines Wunschdenken, hat nur mit der Realität nichts zu tun.

Gruß
Wolfgang.

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Solange man alte Nachtspeicheröfen nicht auseinandernimmt und
an der Isolierung rührt, passiert nichts.

Meines Wissens gab es aber auch Heizungen mit Asbest im Luftstrom.

… aber neuere Modelle sollten auch die Kosten senken und effektiver heizen.

Ob eine E-Heizung uralt oder neuesten Datums ist, ist für
deren Wirkungsgrad und Betriebskosten irrelevant.

Jein.
Man kann bei Speicherheizungen, die eine schlechte Ioslierung haben, die Wärmeabgabe nicht so gut kontrollieren.
Dann verlieren die Heizungen auch in gerade ungenutzten Räumen unnütz Energie.
(Und oft werden die Heizungen zu hoch aufgeladen.)

Hallo!

Solange man alte Nachtspeicheröfen nicht auseinandernimmt und
an der Isolierung rührt, passiert nichts.

Meines Wissens gab es aber auch Heizungen mit Asbest im
Luftstrom.

Ob es solche Fälle an intakten Speicheröfen ohne Bastlereingriffe je gab oder ob es urban legends als Ergebnis einer Asbest-Hysterie sind, weiß ich nicht. Ungeachtet dessen ist beim Betrieb eines intakten Speicherofens, ob er nun asbest- oder sonstige schadstoffhaltigen Bauteile enthält oder nicht, mit keinen Gefahren für die Gesundheit zu rechnen. Demontage von Öfen, die lungengängige Stäube und Fasern enthalten können, ist ein anderes Kapitel.

Ob eine E-Heizung uralt oder neuesten Datums ist, ist für
deren Wirkungsgrad und Betriebskosten irrelevant.

Man kann bei Speicherheizungen, die eine schlechte Ioslierung
haben, die Wärmeabgabe nicht so gut kontrollieren.
Dann verlieren die Heizungen auch in gerade ungenutzten Räumen
unnütz Energie.
(Und oft werden die Heizungen zu hoch aufgeladen.)

Und das hat genau was mit dem Alter eines Speicherofens und seiner Steuerung und Bedienung zu tun? Es ging doch darum, ob ein Speicherofen aufgrund seines Alters ausgetauscht werden sollte. Solche Empfehlung wäre unsinnig, wie man heute (von immer irgendwo gegebenen Sonderfällen abgesehen) von jeder Art E-Heizung als alleinige Heizung ganzjährig bewohnter Behausungen abraten muß.

Vor Jahrzehnten wurden Nachtspeicherheizungen von E-Versorgern empfohlen, weil mehr Grundlast in lastschwachen Tageszeiten gebraucht wurde. Das paßte vielen Hauseigentümern gut ins Konzept, denn eine automatisch laufende Nachtspeicherheizung bedeutet im Vergleich mit manuell beschickten Einzelöfen einen beträchtlichen Komfortgewinn. Man muß sich die damaligen Zustände in Erinnerung rufen: Mit Heizöl, Braunkohle und Holz befeuerte Einzelöfen waren weit verbreitet. Es gab auch Zentralheizungen. Die wurden manuell per Schaufel mit Koks befeuert - komfortabel geht anders. Dann folgte die große Umrüstungswelle auf Heizöl. Der Brennstoff war zunächst preisgünstig, wenn auch heftigen saisonalen Preisschwankungen unterworfen. In den 70ern folgte die sog. Ölkrise mit deutlichen Preissteigerungen beim Rohöl, dessen Preis zwar auch wieder fiel, aber nie wieder auf das zuvor langjährig gewohnte niedrige Niveau. Die Zeiten mit 18 Pfennig für Heizöl und 48 Pfennig für Benzin waren vorbei. Im Laufe der darauf folgenden Jahrzehnte wurde zunehmernd auf Erdgas umgerüstet. So hat manches im letzten halben Jahrhundert gebaute Haus mittlerweile mehrere Umrüstungen der Heizungstechnik hinter sich.

Wer davon etwas hören wollte und sich (damals deutlich schwieriger als heute) informierte, konnte schon in den 60ern wissen, daß die Heizungstrechnik in erster Linie eine Frage von Komfort und Lagerraum ist, die Betriebskosten aber vom Energiebedarf des Hauses bestimmt werden. Es gab sogar schon Leute - eine kleine, zuweilen belächelte Minderheit - die beim Energiedarf ansetzten und sich um Wärmedämmung kümmerten.

Die vielen im Laufe der Zeit entstandenen Heizungsarten und Gebäudebauweisen sind bis heute im Gebäudebestand anzutreffen. Bis heute ist vielen Mietern und Kaufinteressenten nicht klar, auf was sie sich bei einem ein halbes Jahrhundert alten Haus mit Nachtspeicheröfen einlassen. Der Hinweis auf Asbestfasern geht dabei ebenso am Problem vorbei wie die Empfehlung, alte Nachtspeicheröfen gegen neue Nachtspeicheröfen auszutauschen. Damit würde man am Problem, nämlich zu hohe Betriebskosten, nichts ändern. Wenn dabei jemand mit Feinheiten einer Steuerung argumentiert, argumentiert er mit nachrangigem Kleinkram. Vielmehr ist neben der mangelhaften Dämmung des Hauses der Nachtspeicherofen als solcher das Problem - unabhängig von seinem Baujahr.

Der Energiebedarf von alten Gebäuden unterscheidet sich vom inzwischen zeitgemäßen Standard um beinahe eine Zehnerpotenz. Zwischen den Kosten pro kWh des Nachtstromtarifs und den Kosten pro kWh bei Gas liegt der Faktor 2. Will man Spürbares erreichen, muß man an diesen beiden Stellen ansetzen, statt den Verkäufer einer neuen E-Heizung zu bemühen.

Gruß
Wolfgang

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