Dämmung über Nachbars Luftraum

Hi zusammen,

Wie ist denn üblicherweise das Vorgehen bei einem Doppelhaus, wenn nur der eine Teil mit einer Außenwanddämmung versehen werden soll. Wenn das der höhere Teil ist, dann muss ja die Dämmung auch an der Giebelwand und damit im Luftraum über dem kleineren Hausteil gemacht werden.

Vor allem stellt sich die Frage, was passiert, wenn das kleinere Hausteil irgendwann aufgestockt werden soll. Müsste man dafür irgendwie festhalten, dass die Dämmung dann zurückgebaut werden darf/muss und dass der Anbringer der Dämmung dafür die Kosten tragen muss? Wie kann man sowas rechtlich sauber gestalten? Müsste sowas gleich ins Grundbuch - es soll ja auch im Fall eines Verkaufs gelten.

Kann man möglicherweise auch auf solche Verträge verzichten, wenn man davon ausgeht, dass sich die Dämmung auf dem Grundstück des kleineren Hauses und damit dem Eigentümer des kleineren Hauses „gehört“. Wenn man dann mit der Anbringung der Dämmung dem Eigentümer des kleineren Hauses gleich den Rückbauaufwand bezahlt, dann kann er das jederzeit machen. Wie könnte man dan aber sicherstellen, dass er das nicht ohne Aufstockung rückbaut? Mir scheint, dass man das nur mit Notar und Grundbuch sauber hinbekommt, oder?

Ich freue mich auf eine angeregte Diskussion

Hallo,
das kommt darauf an, ob die Häuser gleichzeitig (zB im Rahmen einer Gruppenbaugenehmigung) oder einzeln hintereinander gebaut werden und in welchem Bundesland sie stehen. Eine Wärmedämmung ist (in NRW) je nach „Dicke“ ein Überbau. Den kann man mit einer Baulast heilen, die aber nicht schuldrechtlich bindet. Will man zwangsversteigerungs- und weiterverkaufsfest regeln, wie die Dämmung auszuführen oder zurückzubauen ist, muss das ins Grundbuch.

Gruß vom
Schnabel