Liebe/-r Experte/-in,
wir haben vor, im Rahmen einer Nutzungsänderung unsere Garage zur Küche umzugestalten. Die Garage wird hierfür erhöht, ein Bauantrag ist problemlos.
Nun würden wir gerne die Garagenaußenwände dämmen. Die Garage selbst steht genau an der Grundstücksgrenze. Von den Nachbarn (Schwiegereltern) würden wir eine schriftliche Erlaubnis zur grenzüberschreitenden Dämmung bekommen. An der Grenze befindet sich ein Teil ihres Gartens.
Reicht diese Erlaubnis aus, damit die Dämmung zulässig wird oder darf grundsätzlich nicht über die Grenze hinaus gedämmt werden?
Können Sie mir die rechtlichen Grundlagen mitteilen, damit ich auch was in der Hand habe?
Mit freundlichen Grüßen
Ina Nördershäuser
Hallo Ina,
in welchem Bundesland steht denn die Garage? In Hessen wäre die Nutzungsänderung einer Garage in Wohnraum an der Nachbargrenze nicht ganz unproblematisch, da Garagen im Hinblick auf die Abstandsflächenregelung meist privilegiert genehmigt wurden. Vielfach ist an gleicher Stelle Wohnraum im Gegensatz zum Stellplatz nicht genehmigungsfähig. Da Du aber sagst, die Baugenehmigung wäre problemlos, gehe ich davon aus, Du hast Dich entspr. informiert.
Und nun zur Dämmung. Nach der Hessischen Bauordnung (HBO) von 2011 §4 Abs. 2 Satz 2 kann bei bestehenden Gebäuden eine nachträglich aufgebrachte Außenwanddämmung zwecks Einhaltung der Energieeinsparverordnung über die Grundstücksgrenze hinaus ragen.
Allerdings ist hierbei zu beachten, dass dann evtl. Regelungen im Sinne des Nachbarschutzgesetzes (Hessen) eingehalten werden müssen.
Kurzum, eine nachträglich aufgebrachte Dämmung, die über die Grundstücksgrenze auf das Nachbargrunstück hinein ragt, interessiert (zumindest hier in Hessen) die Bauaufsicht nicht, da solche nachträglichen Dämmungen ja von der Energieeinsparverordnung vorgeschrieben werden. Allerdings muss die Maßnahme privatrechtlich abgesichert werden, z.B. durch Eintragungen im Grundbuch (ähnlich Wegerecht) oder andere privatrechtlichen Verträge.
Gruß
Udo
Hallo,
das Haus samt Garage steht in Rheinland Pfalz.
Unsere Nachbarn (meine Schwiegereltern) geben uns die Erlaubnis, über die Grenze hinaus die Dämmung und den Dachüberstand anzubringen.
Unser Ingenieur sagte, daß er nicht weiß, welches Recht Vorrang hat. Privatrechtlich oder energetisch.
Er meinte, daß Garagen auf die Grenze gebaut worden, ist hier in der Gegend üblich. Nicht so für Wohnraum. Wir würden uns ja freiwillig entschließen, Wohnraum an der Grenze zu errichten (im Rahmen der Nutzungsänderung).
Mit der Baugenehmigung war gemeint, daß die Bauaufsicht nichts dagegen hat, Wohnraum an der Grenze zu errichten.
Ob ich aber dämmen darf trotz Erlaubnis, das wissen wir nicht.
Gruß Ina