Dämmzwang vom Landkreis ?

Kann der Landkreis einen Hauseigentümer zum Dämmen zwingen?

Ich will mir nächste Jahr ein Hauskauf und das hat sich auch bei der Verwandtschaft jetzt rum gesprochen.
Mein Schwager,der auch ein Haus hat,hat mir davon abgeraten weil der Landkreis ihn jetzt zu einen neuen
3-Kammersystem zwingt.
Sein bester Freund hat sich von 2 Jahren auch ein Haus gekauft es selber saniert und jetzt kommt der Landkreis beim ihm an und verlangt das er am Dach ein 40 mm und am Hauswänden eine 35 mm Dämmung anbringen muss.

Muss ich mit so etwas auch rechen??
Das ich auch einmal gezwungen werde solch oder ähnliche Maßnahmen durch zu führen.

Hallo,

das hängt im wesentlichen vom Alter des Hauses, Denkmalschutz und aktueller Gesetzgebung ab.
Aktuelle Richtlinien sind bei der EnEV und dem jeweiligen Bundesland zu erfahren.
Und wenn man dann noch einen guten Draht zum Landkreis hat, interessiert es wahrscheinlich niemanden, wieviel Geld man bezahlt, um sein Haus zu heizen.
Am sichersten fährt man allerdings mit einem denkmalgeschützten Haus, lohnt sich auch steuerlich mehr.

Viel Erfolg!
falko

Leider keine Ahnung, sorry

Ja, das ist möglich, aber wenn man es durchrechnet, wird sich das langfristig sogar rechnen.
RB

Hallo,

alte Immobilien haben i.d.R. Bestandsschutz. Ein neues 3 Kammersystem kann aufgezwungen werden, wenn das alte nur eine gewisse Laufzeit hatte.

Beim Thema Sanierung und Dämmung sollte man einfach mal einen Gutachter vor dem Kauf einschalten, der kann einen da beraten.

Gucken Sie mal bei uns: www.der-Hausinspektor.de

MfG

Jens Gause

Das ist aber komisch. M.E. gibt nur der Bund vor wie im Fall Alt- und Neubau U-werte erzielt werden müssen. Dies gilt, wenn Sie an der Außenhülle nachrüsten, oder eben beim Neubau. Inwieweit eine Kommune in Bundesrecht eingreifen kann, irritiert mich. Das sollten Soie mithilfe Ihres Hausmaklers bei dessen Hausanwalt klären lassen.

Da kann ich leider nicht weiterhelfen;

viel Erfolg, Stefan

Hallo,

beim Sanieren (!) müssen Sie die aktuelle Energiesparverordnung (EnEV 2009) einhalten, das heißt, die sanierten Bauteile müssen ihr entsprechen. Wenn Sie die Hauswand streichen, brauchen Sie sie nicht dämmen, aber wenn sie dämmen, muß die Dämmung der EnEV entsprechen. Bis Ende 2011 muß außerdem die oberste Geschoßdecke (alternativ das Dach) gedämmt werden.
Unabhängig davon ist eine zeitgemäße Dämmung aber ohnehin empfehlenswert. A) sinken die Heizkosten, B) ist der Komfortgewinn enorm (man sitzt nicht mehr vor kalten, zugigen Wänden) und C) ist eine fachgerechte, diffusionsoffene Außendämmung auch das beste, was man dem Mauerwerk antun kann.

Grüße

Hallo,

das mit der Abwasseranlage kann ich nachvollziehen und ist auch bei uns in der Gegend. Das mit der Dämmung kann ich nicht verstehen. Könnte aber durch aus sein in der heutigen Zeit ist so eine Bevormundung durchaus Möglich.
Aber die angegebenen Dämmstärken sind nach EneV zu gering.

mfg Manwo