dafür gewerbe anmelden?

hallo; ich habe an meiner wohnung einen laden an meiner wohnung der nicht zum verkauf sondern als aufenthaltsraum(esszimmer) genutzt wird,darf ich das schaufenster nutzen um ein paar alte spiele zu verkaufen?? muss ich dafür gewerbe anmelden,weil ich das taschengeld meiner kinder aufbessern will? ich mein es sind tatsächlich nur 1 paar schuhe, ein paar X-box spiele und ein kindersitz!!! mehr will ich auch nicht verkaufen oder so!

lg

Hallo,
wenn die Tätigkeit nicht regelmäßig und auch ohne Gewinnabsicht ist, dann ist es kein Gewerbe.
Also ich würde das eher als einmaligen „Flohmarkt“ sehen.
Liebe Grüße,
Thomas

vielen dank

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Nein. Sie duerfen ein Paar Euros verdienen ohne es anzumelden; siehe die ganze Leute die in eBay was verkaufen (siehe auch die Hinweise in eBay).
Wichtig ist dass der Verdienst in der zukuenftigen Steuererklaerung drin ist. Sonst haben Sie das FA und das Gewerbeamt am Hals. Wenn weniger als 365 Euros pro Monat verdient sind dann gibt es keine Sozialversicherungsbeitraege.
Mein Rat; soweit ich Ihre Lage einschaetzen kann:

  • kein Gewerbe anmelden
  • verkaufen
  • wenn der Verkauf ein Paar Hundert Euros ist, dem FA melden.
    Wenn es groesser wird, Gewerbe etc. melden (ist auch kein Beinbruch).
    Pascal

Also, meiner Meinung nach fällt das unter „Garagenverkauf“, bzw. ist es nichts anderes, als ob man auf den Flohmarkt gehen würde, oder die Dinge in Ebay verkaufen würde.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass du dafür etwas anmelden mußt.

LG

Kirsten

Hallo svenja1985
Wenn ich das richtig verstehe, war das mel ein Laden, der jetzt als Esszimmer dient (berichtige mich bitte wenn das nicht der fall ist!).
Es ist also Wohnraum und kein Laden mehr. Wenn du das als Laden Benutzen möchtest. musst du auch ein Gewerbe anmelden. Leider!
ABER, wenn du nur ein paar Sachen verkaufen möchtest, kannst du dies besser bei Ebay oder Markt.de loswerden. Da brauchst du kein Gewerbe.
Es währe ziemlich unsinnig für eine Hand voll Sachen ein Gewerbe anzumelden.

Levitron

Hallo,

wenn es dabei bleibt, dann brauchst Du dafür kein Gewerbeschein.
Wenn Du aber vor hast, das Ganze langfristig oder sogar mit Neuware laufen zu lassen, dann ist das gewerblicher Handel und verlangt eine Gewerbeanmeldung.

Aber wenn man mal ein paar alte Dinge verkauft, ist das privater Handel und dafür braucht man keine Erlaubnis.

Gruß

Sascha

vielen dank

danke auch an die anderen,wollte mich nur absichern! :smile: Liebe grüße