Daheim eingesperrt?

Nun bin ich ganz verunsichert. Seit letzten Monat hat mich auch Hartz 4 ereilt und ich bekomme ALG 2. Für das Amt soll ich mich immer verfügbar halten, um jeden Job anzunehmen. Meine Bekannten sagen, dass ich nun auch nicht mehr den Wohnort verlassen darf (uneingeschränkte Verfügbarkeit). Ist das so richtig?? Geht es soweit, dass ich nicht mal mehr meine Tochter in Bayer ca. 500 km weit von mir für eine Woche besuchen darf, weil möglicherweise ein 1€ - Jobangebot von mir nicht rechtzeitig aus dem Briefkasten geholt werden kann und ich deshalb auch noch die letzte Unterstützung gestrichen oder gekürzt bekommen??
Also ich bin fix und fertig. Bitte gebt mir eine Antwort. Das Amt traue ich mich nicht zu fragen. Möglicherweise führt der Versuch schon zur Streichung! Danke und liebe Grüße lolo

Hallöle,

ein Bekannter von mir hatte letztens sein 1-Euro-Jobangebot (das Wort Angebot war eh lächerlich, er hatte keine Chance es abzulehnen oder nicht ausgewählt zu werden, denn die nahmen jeden den sie angeschrieben hatten) am Samstag im Briefkasten und musste sich Dienstag vorstellen und Mittwoch anfangen.

Also Antwort auf die Frage: ja, es KANN so schnell gehen.

Wenn du längeren Urlaub machst (irgendwas steht einem da doch auch zu, meine ich ?!) würd ich es schon dem Amt mitteilen, und ansonsten zumindest die Briefkastenkontrolle regelmässig durchführen (lassen).

Naja dem Amt Bescheid sagen will ich ja - aber sie haben gesagt ich darf nicht weg!!! Also es gibt dann wohl auch keine Genehmigung für eine Fahrt. So soll das sein! Gruß lolo

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aber sie haben
gesagt ich darf nicht weg!!!

Hi,
das ist m.E. rechtswidrig. Bestehe darauf, dass sie dir einen schriftlichen Bescheid darüber geben, dass du nicht mal für 1 oder 2 Wochen wegfahren darfst. Dann leg dagegen Widerspruch ein. Falls sie dir keinen schriftlichen Bescheid geben, leg gegen die mündliche Auskunft Widerspruch ein (aber schriftlich). Ich denke, eine Abwesenheit von bis zu 3 oder 4 Wochen im Jahr (die natürlich vorher angemeldet wird) kann dir die BA nicht verbieten.

Gruß
Nelly

Daheim eingesperrt ? - nein, aber z.V. stehen
Hallo Lolo,

wenn Du einen Job hättest, könntest Du doch auch nicht von jetzt auf gleich für 1 Woche zu Deiner Tochter fahren - oder?
Auch in diesem Falle hast Du nur begrenzten Urlaub und muß ihn vorher beantragen.
Auf der anderen Seite muß es doch für Dich möglich sein, täglich Deinen Briefkasten kontrollieren zu lassen und im Falle eines Arbeitsangebotes kurzfristig zurück zu kehren.
Ich finde das nicht zuviel verlangt. Du bekommst schließlich Leistungen und mußt dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Grüße
Gordie

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Hallo Lolo,

das ist Ermessenssache deines „Fallmanagers“ (früher Arbeitsberater oder Sacharbeiter)!

http://www.mdr.de/jojo/1469219.html#absatz15
Empfänger von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Urlaub. Sie können aber bis zu drei Wochen pro Jahr innerhalb der Bundesrepublik oder ins Ausland verreisen, wenn es ihr „Fallmanager“ genehmigt. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Frage der PDS-Bundestagsabgeordneten Gesine Lötzsch hervor.

Begründungen des Ministeriums:

* ALG-II-Bezieher müssen an jedem Werktag am Wohnort persönlich für die Arbeitsagentur erreichbar sein.
* In der Eingliederungsvereinbarung mit der Arbeitsagentur verpflichtet sich jeder Langzeitarbeitslose, nur nach Zustimmung seines Betreuers zu verreisen.
* Urlaub wird nur genehmigt, wenn der berufliche Wiedereinstieg nicht beeinträchtigt wird.

Bei unerlaubten Reisen wird das Arbeitslosengeld II gekürzt.

http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/berlin_br…

Diphda, die selten Urlaub hat, das es die betrieblichen Erfordernisse nicht zulassen

Da gibt es ja schon so einen hirnverbrannten CDU-Politiker,
der sogar elektronische Fesseln verlangt…ob die Dinger
aber auch für Politiker bei den Nebenjobs angelegt werden ?

Wer das „Amt“ informiert handelt zwar gesetzestreu, muß aber
mit entweder langen Gesichtern oder sonstwas rechnen. Was
also spricht dagegen, ans Handy zu gehen, den Briefkasten zu
beobachten und während der Reise zur Tochter mal dort vor
Ort nach Arbeitsangeboten zu schauen ?

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Im Prinzip darfste nicht! Aber: Gib deiner Nachbarin den Briefkastenschlüssel, damit sie dich sofort über „Post“ informieren kann. Und dann gib auf dem Amt keine stationäre Telefonnummer an!! Nur eine Handy-Nummer. Somit kann erst mal keiner checken, wo du dich grad aufhälst. Die Besuche in der Anzahl sollten aber nicht überhand nehmen („Liebe Nachbarn“ - sprich Neider - lauern überall!)
Schönen"Urlaub"!