Daheim wohnen bleiben oder Unterhalt ?

Hallo Liebe User,

Also nehmen wir an X(21jahre) hat zwei abgebrochene Berufsausbildungen, beide weil seine Betriebe dicht machen mussten und er nicht anderweitig übernommen wurde.

X wurde im Dezember letzten Jahres von seinen Eltern aus der Wohnung geschmissen(weil er 3monate dauer besoffen war) lebte dann bis Februar bei Y.
Y musste aber auch aus der Wohnung also ist X wieder nach Hause und wurde dort von seinen Eltern wieder aufgenommen mit der Vorraussetzung das er bis 1.September eine neue Ausbildung hat.
X hat nun seit ca 4 Wochen eine neue Ausbildung(Lehre zum Bäcker mit Ausbildungsvergütung von 320Euro).

Die Eltern von X verdienen beide sehr gut, deswegen hat X auch keinen Anspruch auf Hartz oder anderen Hilfen.

Nun wollen die Eltern von X ihn wieder rausschmeissen, meine Fragen nun:

Dürfen die Eltern X wieder rausschmeissen? Oder müssen sie ihn daheim wohnen lassen? Wenn nicht müssen sie Unterhalt zahlen ?

MfG CeeJay

Bis X 25 Jahre alt ist, müssen ihn die Eltern unterhalten. Rausschmeißen würde nicht gehen. Allerdings hat X die Möglichkeit trotzdem auszuziehen. Die Eltern müssten dann Unterhalt leißten.

Hallo,

erst mal vorab: es gibt keine Altersgrenze für den Ausbildungsunterhalt. Theoretisch bis man 100 Jahre alt ist. Die Obergrenze von 25 Jahre gilt für das Kindergeld und ist ansonsten dem Reich der Sagen und Märchen zuzuordnen.

Allerdings sind diverse Bedingungen - z. B. zügig durchgeführte Ausbildung oder z. B. dass man für die Verzögerung nicht verantwortlich ist - daran geknüpft.

Im fiktiven Fall kann der Azubi zwar nichts dafür, dass er zweimal abbrechen musste, aber für das dreimonatige Dauerbesäufnis ist er sehr wohl verantwortlich.

Auch müssen sich volljährige Kinder gegenüber den „Geldspendern“ ordentlich verhalten. Gibt ein volljähriger Unterhaltsempfänger berechtigten Anlass, dass ihn die Eltern vor die Tür setzen, kann man mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass ein Gericht eine Unterhaltspflicht der Eltern verneint.

Wenn die Eltern nach einem gerichtlichen Verfahren nicht zahlen müssen, muss Hartz IV einspringen und darf in diesem Fall das Geld von den Eltern nicht wieder zurückholen. Versuchen zwar manche Behörden, aber sie können nicht durch die Hintertür wieder eine Unterhaltspflicht einführen.

Gruß
Ingrid

Naja das mit dem dreimonatigem trinken ist ja schon fast ein Jahr her.

X hat nun ne Ausbildung stelle und Arbeitet seit Februar noch so auf 400 Euro Basis, seine Eltern waren damit immer zufrieden.

X trinkt nicht, raucht nicht, hat keine Schlägereien, geht arbeiten und oder ist in seinem Zimmer, wo seine Eltern eh nichts mitbekommen, deswegen gibt es auch keine schwerwiegenden Probleme.

Sie wollen ihn in so eine Art Jugendherberge stecken, in der das Zimmer 160Eruro pro Monat kostet und das zahlen sie dann vom Kindergeld…
X will aber lieber in eine eigene kleine Wohnung die im Monat nicht mehr als 350Euro kostet aber das kann er sich nicht alleine leisten, und seine Eltern wollen das nicht Zahlen, kann man seine Eltern dazu zwingen ?

Hallo,

nein, seine Eltern kann er nicht zwingen diesen Luxus zu bezahlen.

Erstens müssen seine Eltern genug verdienen und zweitens hat er insgesamt nur einen gesetzlichen Unterhaltsbedarf von 640 Euro und zwar dies nur allerhöchstens (falls das elterliche Einkommen soviel Unterhalt zulässt).

In diesen 640 Euro sind enthalten: sein eigenes Einkommen und das ganze Kindergeld.

Wenn sein Einkommen 400 Euro ist und das Kindergeld 162 Euro, hat er schon 562 Euro Unterhalt selbst erwirtschaftet.

Seine Eltern müssten allerhöchstens 78 Euro Unterhalt dazubezahlen.

Reicht also nicht für die angestrebte Wohnungsmiete.

640 Euro Unterhaltsbedarf des „Kindes“ wird nur anerkannt, wenn sie ein wirklich sehr gutes Einkommen haben.

Es kann durchaus sein, dass das Einkommen der Eltern einen Unterhaltsbedarf von (sagen wir mal) 450 Euro errechnen lässt.

Von diesen 450 Euro wird dann wieder sein eigenes Einkommen und das ganze Kindergeld abgezogen und somit müssen die Eltern gar nichts bezahlen.

Gruß
Ingrid