ich soll von mein Arbeitgeber aus den Pflegehelfer Schein machensonst verliere ich mein Job bin auf 20 STD. habe das Geld aber nicht nun wollte ich mir von der Arge ein Darlehn geben lassen geht das oder ist es verboten während der Insolvenz
Das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Am besten wenden Sie sich dafür an die ARGE.
Ein zweckbestimmtes Darlehen ist kein Einkommen; der Treuhänder/Insolvenzverwalter hat keinen Zugriff darauf. Im Übrigen sind Sie während der Insolvenz ja sogar verpflichtet, alles Erforderliche zur Erhaltung Ihres Broterwerbs zu tun.
MfG
Hallo Matze,
ich nweiß nur, dass ein Darlehen der ARGEfür eine Mietkaution während der Inso möglich ist und keine Probleme aufwirft. Aber wie das in Deinem Fall ist, kann ich leider nicht sagen. Allerdings sollte Dein InsoVerwalter das beantworten können. Sorry, das ich nicht weiterhelfen konnte. Franz
hallo,matze!
hast du schon deinen arbeitgeber gefragt, wer das bezahlt?
dahrlehen mußt du doch zurück zahlen und ich glaub, das geld hast du nicht.
wenn du aber trotzdem ein dahrlehen von der arge haben willst, geht das auch trotz insolvenz, GLAUBE ich.
viel glück, wed
Offenbar will Ihr Arbeitgeber, daß Sie sich qualifizieren. Da liegt es nahe, daß er mit Ihnen einen Qualivertrag abschließen kann, ihnen die Kosten vorschießt und erläßt, wenn Sie mindestens 2 Jahre bei ihm bleiben. Ob die Arge Ihnen ein Darlehen gewährt, ist reine Ermessensentscheidung. Der Arbeitgeber kann Sie auch nicht kündigen, weil Sie kein Geld für die Qualifizierung haben. Gegen eine solche Kündigung müssten Sie innerhalb 3 Wochen beim ArbG klagen (ggf. mit PKH Antrag).
Einen schönen Tag wünscht RA Streich