DAK Beitragserhöhung ohne Vorankündigung zulässig?

Am 03.02.2010 wurde seitens der DAK die Beitragserhöhung um 8,00 € zum 01.02.2010 (also rückwirkend) schriftlich angezeigt! Ist dies zulässig??

Am 03.02.2010 wurde seitens der DAK die Beitragserhöhung um
8,00 € zum 01.02.2010 (also rückwirkend) schriftlich
angezeigt! Ist dies zulässig??

Leider kann ich nicht helfen.
Ich bin auch kein Experte für Rechtsfragen des Krankenkassen- u. Gesundheitssystems.
Durch die KV meiner Frau bei der DAK aber ebenfalls Betroffener.
MfG Detlef Bielinski

Am 03.02.2010 wurde seitens der DAK die Beitragserhöhung um
8,00 € zum 01.02.2010 (also rückwirkend) schriftlich
angezeigt! Ist dies zulässig??

Ich habe keine Ahnung. Ich weiss nicht, wie Sie auf mich als Experten kommen. Das ist wirklich nicht mein Gebiet.
Beste Grüße
Markus SChramm