DAK Fahrkosten Arztbesuch Kind

Hallo! Mein Sohn hatte vor 5 Jahren eine OP am Kopf wegen eines Tumors. Nun müssen wir jährlich in eine ca. 130km entfernte Klinik zum MRT fahren. Ich bekomme immer einen Einweisungsschein und eine Fahrkostenübernahme, weil es 1. ein Kind ist(jetzt 10J.) und 2. unter chronisch erkrankt zählt. Gestern bin ich in die Klinik gefahren und vor Ort sagte man mir, dass jetzt Alles neu sei und ich den Einweisungsschein nicht bräuchte, sondern einen normalen Überweisungsschein. Das wußte ich nicht. Und keiner will mir jetzt einen Transportschein geben. Die DAK will mir die Kosten nicht zahlen für das Krankentaxi. Gibt es eine Möglichkeit die Kosten erstattet zu bekommen? Ich arbeite zur Zeit nicht und könnte diese hohen Gebühren gar nicht zahlen. Und ich wurde vorher ja auch nicht über die neuen Regelungen informiert. Bitte brauche dringend Hilfe!

Hallo,
ich sehe leider keine Möglichkeit, dass die Fahrkosten von der Krankenkasse erstattet werden. § 60 SGB V ist da leider sehr eindeutig:

  • Fahrten zur stationären Behandlung
  • Krankenwagenfahrten
  • Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn eine stationäre Behandlung vermieden wird (z.B. ambulante OP)
  • wenn ein Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „aG“(=außergewöhnlich gehbindert) oder „H“ (=hilflos") vorhanden ist.
    Mich wundert eher, dass die Fahrkosten in der Vergangenheit übernommen wurden.
    Bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung/Sozialhilfe könnte es sein, dass aufgrund des letzten Gerichtsurteils eine der Härtefallklauseln greift. Am besten beim Jobcenter oder Sozialamt erkundigen (oder evtl. anderer Forumsbereich).
    Viel Erfolg!
    Gruß
    RHW

Ja das wurde übernommen, weil es sonst mit einem Einweisungsschein war. Es war immer eine stationäre Behandlung erforderlich. LG