Hallo Günter, hallo marco,
folgender Fall:
Kunde, bisher Angestellter und GKV-versichert, wird am 1.10.2003 Prof. BA, also beihilfeberechtigt.
M.M. nach darf er sofort in die Private wechseln.
Nun behaubtet die Kasse (lassen wir mal den Namen weg) er müsste die Kündigungsfrist einhalten.
Meines Wissens falsch!
Doch nix g´naus woas ma net!
Was sagt Ihr dazu?
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
also, wenn er als Angestellter auch schon freiwillig war, dann
muss er die Kündigungsfrist wohl einhalten, denn eine solche Versicherung ist nicht an ein bestimmtes Arbeits- oder Dienstverhältnis gebunden.
War er dagegen pflichtversichert kann er sofort in die PKV
wechseln als Beamter.
Gruss
Günter
Hallo günter
also, hoffentlich ist er gesund, damit er auch in der PKV bleiben kann,sonst sieht es arg mit ihm aus, denn auch die Beihilfen für Prof s der unteren Kategorie fallen mittlerweile mager aus. und er kann schnell zum Sozialfall werden bei n paar wochen Krankenhaus und danach Ausschluß der Krankheit usw. kann ne teure Suppe werden.Ist und bleibt er gesund ist er gern als zahlender in der PKV gesehen, nicht wahr, günter, gruß
ich