hallo Günter,
Euer Prozentsatz liegt ja über dem durchschnittlichem Beitrgsatz aller GKV´s.
Nun sagt das Gesetz, dass der AG nur bis zu diesem Satz die 50% zahlen muss.
Wie wird das nun begründet, dass jeder AG (meines Wissens) 50 % auch von Eurem zahlt?
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
das gilr nur für die Zuschussberechnung für PKV-Versicherte -
da gelten diese 50% vom Durchschnitt als max. Zuschuss.
Gruss
Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hallo Günter,
eigentlich unfair, oder?
Da hat sich halt noch niemand auf die Hinterbeine gestellt und es durchprozessiert.
Denn das Gesetz sagt ja, dass kein Unterschied gemacht werden darf.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
im Umkehrschluss hat aber der Vorteile, der vorher in einer günstigen Kasse war.
Letztlich soll hierbei dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden, dass der AN kurz vorher in die teuerste wechselt und dann dauerhaft hoch Beiträge abzieht.
Gruß
Marco
P:S beides steht im Gesetz