DAK hat mich fertig gemacht

Hallo ,

habe vor paar woche eine Antrag bei DAK gesendet für Brust Op und habe nur ein Kosten voranschlag hin geschikt!!! Sehr schnell habe der zusage bekommen mit alles gute und viel glück usw!!! aber tag später habe ein anruf von DAK bekommen das ich doch warten muss und nicht in KKH gehen darf!!! das muss geprüft werden!!!Habe bei Centrale angerufen und die sagen wir sehen auch ein Zusage aber warum jetzt auf einmal doch nicht keine Ahnung…
Warte auf brief von DAK aber bin sehr sauer und Traurig:frowning: Habe überhaupt bischen recht oder nicht???was solle ich machen??? kann DAK einmal ja sagen und dann doch nein???
M.K

Hallo …

… anhand der von Dir gemachten Angaben kann man deine Frage nicht abschließend beantworten.

Aber zu deiner Hauptfrage. Eine Kostenzusage kann dann zurück genommen oder geändert werden, wenn dies eine Wirkung in der Zukunft hat. Nur für bereits abgelaufene oder angetretende Behandlungen können Kostenzusagen nicht zurück genommen werden. Die DAK kann also die Kostenzusage für deine OP widerrufen, wenn sie noch nicht stattgefunden hat.

Gruß, Christian

Hallo, Maryam Karami,

Krankenkassen weigern sich häufig die Kosten für Brustvergrößerungen oder - verkleinerungen zu übernehmen. Bei zu großen Brüsten (Gigantomastie) muss die KK jedoch zahlen: Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 16.06.03 Az.: s 16(13) KR 86/2
Bei einer überdurchschnittlich großen Brust mit erheblichen Rücken-, Nacken- und Schulterschmerzen, die durch orthopädische Behandlung und die Einnahme von Medikamenten keine Besserung erfahren, kann eine Brustverkleinerung indiziert sein. Falls das bei Ihnen zutrifft, muss über einen Gynäkologen und oder Orthopäden ein Heil - und Kostenplan bei der Kasse eingereicht werden. Das Landgericht Schwerin entschied bei einer Weigerung der KK mit Urteil vom 17.09.2008 (S 8 KR 71/07), dass die Kasse die Kosten für eine sogenannte Mammareduktion tragen muss.
Ich hoffe, ich konnte helfen und viel Erfolg für den weiteren Weg- Schaddie

Hallo,

diese Frage kann man nicht so einfach beantworten. Auf jeden Fall wird ein Gutachter den Antrag begutachten und die Krankenkasse wird dann eine Entscheidung treffen. In den wenigsten Fällen wird diese OP jedoch bezahlt bzw. die Kosten hierfür übernommen. Die Angaben der anderen Experten auf die Urteile der Gerichte sind nicht bindend oder richtungsweisend, da jeder „Fall“ anders gelagert ist. Wenn die Krankenkasse ablehnt, kann man Widerspruch einlegen und mit dem Widerspruchsbescheid eine eigene Klage vorm Sozialgericht anstrengen. Ob das was bringt, ist jedem selbst überlassen…

Mfg

Matthias

Hallo,

bist Du Dir ganz sicher, dass Du den Brief richtig verstanden hast? Vielleicht wäre es gut, wenn Du den Brief mal abtippst und hier rein schreibst. Wenn Du wirklich eine Zusage bekommen hast, kann die nicht so einfach zurückgenommen werden und schon gar nicht telefonisch.

Grüße

Ralf

Ich bin mal vorsichtig bei diesen sachen, weil es sich ggf. um eine Schönheits-OP handeln könnte.

Sprechen Sie am besten nochmal mit der Krankenkasse darüber.

PS. Die wenigsten Brust OP’s werden von der Krankenkasse übernommen (medizinische Notwendigkeit usw), also können Sie doch glücklich sein das der Antrag nicht abgelehnt wurde, sondern vielleicht nur zur abschliessenden Prüfung ist. Also haben Sie doch was von Ihren 8 Euro pro Monat.