Moin,
vermutlich tummeln sich hier nicht viele Gelehrte zum dänischen Recht an sich, aber diesen besonders für (deutsche) Touristen interessanten Fall kennt womöglich jemand.
In Deutschland ist es problemlos möglich einen befristeten (Abo-)Vertrag zum Ablaufdatum z.B. bereits kurz nach Vertragsabschluss zu kündigen. Eine bekannte Optikerkette bietet Brillenversicherungen an die sich automatisch um jeweils ein Jahr verlängern. Kündigt man die gleich zu Beginn, läuft die eben nur ein Jahr und dann ist Schluss.
Einen solchen Abo-Vertrag gibt es auch für die Benutzung der mautpflichtigen dänischen Brücken, Bropas genannt. Abgesehen davon, dass man diesen nur gegen Aufpreis (!) auf die bereits gezahlte Jahresgebühr in den ersten x-Monaten kündigen darf, ist eine Kündigung danach offensichtlich nur per sofort oder per (über?)nächstes Monatsende möglich. Der Rest des Vertrages verfällt dann einfach.
Ist das tatsächlich rechtlich einwandfrei so etwas oder steht einem Kunden nicht zufällig doch das Recht zu vorzeitig zum Vertragsablauf zu kündigen, egal was dort auf der Internetseite steht?
Vielen Dank für Aufklärung und VG
J~