nachdem ich das Thema wohngeld genauer studiert habe, mußte ich feststellen, das es schon Ausnahmen von der Regel gibt. Aber
leider treffen die auf meinen Fall nicht zu, sondern nur
falls z.B. eine zwischenzeitliche Mieterhöhung erfolgte
oder aber nachträglich festgestellt wird, das ursprünglich
zuviel gezahlt wurde.
Naja, ich werde es überleben.
