Hi Experten,
danke, dass ihr so oft mit §§§ um euch werft.
Ein Arbeitgeber hatte trotz schriftlicher Aufforderung kein Zeugnis erteilt und Resturlaub nicht abgelten wollen.
Dann mit Einschreiben+Rückschein in dem alle Rechtsgrundlagen aufgeführt waren (mit Kopie aus http://bundesrecht.juris.de/) ging es plötzlich.
Einschreiben angekommen 08.02.06, Zeugnis abgesendet 08.02.06, Anfrage nach Lohnsteuerkarte wegen Abrechnung am 09.02.06.
Mit Gesetzen und §§ kommt man also auch ohne Anwälte und Arbeitsgerichte weiter als wenn man höflich bleibt.
Danke nochmals
BigJohn
