Danke und

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Der Kleinunternehmer X benötigt keine großen Investitionen. Aufgrund seiner Tätigkeit könnte es jedoch -sehr unwahrscheinlich zwar ABER…- einmal zu einem Fehler kommen, der ihn sehr teuer zu stehen kommen könnte und er in die Haftung genommen würde. X hat eine Haftpflicht aber er möchte einfach ausschließen, dass es bei ihm etwas zu holen gäbe.

X hat ein Haus zur Hälfte und möchte das seiner Frau überschreiben. Immer noch besser der Frau in den Hals geschmissen, als sonst wem, oder?

Heute weiss man schließlich nie, mit oder ohne Vermögen… NIX IS FIX.

Danke.

Hallo,

X hat ein Haus zur Hälfte und möchte das seiner Frau
überschreiben. Immer noch besser der Frau in den Hals
geschmissen, als sonst wem, oder?

Der, welcher nicht die Veranwortung und die Haftung für sein Tun übernehmen will, der sollte sich nicht sebständig machen!

Gruß
Waldemar

Ha ha ha
Hallo Waldemar,

demnach dürfte ja auch keine Haftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen werden…

Gruß
Joyyy

Hi,

demnach dürfte ja auch keine Haftpflicht und
Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen
werden…

Tja, wenns denn mal so einfach wäre:

http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/plan…

mfg Ulrich